Kündigung möglich?

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blackice05
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Kündigung möglich?

Beitrag von blackice05 » So 19. Nov 2017, 22:07

Moin zusammen,

ich habe am 9.8.17 bei der Primacom einen Vertrag abgeschlossen für Internet/Festnetz/Fernsehen. Seit Vertragsbeginn funktionieren aber die versprochenen Leistungen nicht. Habe knapp ein dutzend Anrufe hinter mir mit Störungsmeldungen, sowie einen Techniker im Haus gehabt.
Dieser sagte mir das ein Kabelanschluss für Internet/Festnetz technisch garnicht anliegt. (komplette verkabelung fehlt in meiner Strasse bzw. in der kompletten Umgebung).
Anfang des Montas hatte ich nochmal angerufen um über das Problem zu reden mit der Antwort per Email das es tatsächlich nicht funktioniert. (Fernsehen geht übrigends auch nur die öfftl rechtlichen).
Habe bis jetzt bereits knapp 240Euro für nix bezahlt und bereits 2 AdvanceTV Boxen incl Smartcards hier liegen.


mich würde es interessieren ob in meinem Fall eine Kündigung möglich ist.?

mfg
blackice

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Kasimir
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Re: Kündigung möglich?

Beitrag von Kasimir » So 19. Nov 2017, 23:21

kommt so ein vertag nicht erst wirksam zustande wenn das erste mal geliefert wurde, und das können sie ja nachweislich nicht... die frage ist eher, wer die kosten trägt...

wenn du eine rechtsschutzversicherung hast, lass dich beraten...

Maikel
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Re: Kündigung möglich?

Beitrag von Maikel » Mo 20. Nov 2017, 15:42

Sehe ich ähnlich, eigentlich ist ja garkein Vertrag zu stande gekommen, da nicht verfügbar...
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oschn
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Re: Kündigung möglich?

Beitrag von oschn » Di 21. Nov 2017, 00:48

Doch, ein Vertrag ist zustande gekommen. PYUR ist aber anscheinend nicht in der Lage, die versprochene Leistung zu erbringen. Das macht den Vertrag nicht per se ungültig. Für den Fall darf man aber den Preis mindern, teilweise bis 100%.

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Kasimir
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Re: Kündigung möglich?

Beitrag von Kasimir » Di 21. Nov 2017, 04:12

5. ENTGELT, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1 Der Kunde schuldet die Entgelte nach der Preisliste für die von ihm
gewählte Vertragsleistung, (inkl. aller dazugehörigen Leistungen wie z.B.
der Bereitstellung des Anschlusses und der Endgeräte), soweit vertraglich
nichts anderes vereinbart wurde.
5.2 Nutzungsunabhängige, monatliche Entgelte werden jeweils im
Voraus in Rechnung gestellt und werden mit Erhalt der Rechnung zur
Zahlung fällig. Die Zahlungspflicht beginnt mit dem Beginn der Versorgung
mit der Vertragsleistung.
Fällt der Beginn der Versorgung mit der
Vertragsleistung nicht auf den Monatsanfang, so ist das monatliche Entgelt
ab dem Tag des Beginns der Versorgung für den Rest des Monats
anteilig zu zahlen. Einmalig zu zahlende Entgelte werden mit Erbringung
der Leistung, spätestens mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig
.
mmh, na wie auch immer... eins ist sicher; da mit pyur derzeit keine vernünftige kommunikation möglich ist, ist es vermutlich das beste die sache an einen anwalt zu delegieren...

auf einhaltung pochen, mobil sufen und schadensersatz einklagen ^^

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Re: Kündigung möglich?

Beitrag von oschn » Di 21. Nov 2017, 10:17

Abstraktionsprinzip! Der Vertrag (Verpflichtungsgeschäft) steht unabhängig da. Aus dem Vertrag ergeben sich dann die gegenseitigen Pflichten, eben gem. Vertragsinhalt. Wenn der Vertrag eine Zahlungspflicht erst ab Erbringung der Leistung vorsieht, und sich beide Parteien im Vertrag darüber einig sind (...und dieser Vertragsbestandteil rechtswidrig ist...), dann beginnt die Zahlungspflicht eben erst ab dann. Den (fort)bestehenden Vertrag tangiert das überhaupt nicht.

Kleine Anmerkung: die Vertragslaufzeit läuft damit idR auch ab Abschluss des Vertrages, und nicht erst ab Beginn der Leistung!

blackice05
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Re: Kündigung möglich?

Beitrag von blackice05 » Di 21. Nov 2017, 18:47

erstmal denke für die Antworten, seit gestern läuft plötzlich das Fernseprogramm auch mit den HD Sendern. Werde heute nochmal mein Glück versuchen jemanden telefonisch zu erreichen, auf Emails scheint ja dort niemand zu reagieren.

def
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Re: Kündigung möglich?

Beitrag von def » Sa 25. Nov 2017, 18:03

Wenn du für Leistungen gezahlt hast, die nicht erbracht wurden, muss der Dienstleister diese selbstverständlich rückerstatten.

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