Verfahrensweise - Rücksendung der Hardware

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opajoerg
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Verfahrensweise - Rücksendung der Hardware

Beitrag von opajoerg » Di 20. Mär 2018, 13:40

Hallo!
Auch ich gehöre zu denen, die in Erfurt, ab dem 1.Februar 2019, nicht mehr von PYUR versorgt werden, da die KOWO-Erfurt ihren Versorgungsvertrag mit PYUR, gekündigt hat.
Da ich dann noch einen WLAN Router und ein Kabelmodem von Telecolumbus/PYUR habe, wollte ich mal fragen wie die Vorgehensweise wäre um die Hardware zurück zu schicken?
Ich wollte abwarten, bis ich von PYUR, zur Rückgabe, aufgefordert werde. Wäre das korrekt?
Oder gibt es so etwas wie eine "Bringepflicht", von meiner Seite aus?

Ich frage deshalb, da ich hier schon öfters gelesen hatte, das Leute Schwierigkeiten gehabt hatten, nach dem sie die Hardware, unaufgefordert in Eigeninitiative, zurück geschickt hatten.
Welche Verfahrensweise ist die beste und sicherste?
Danke.

oschn
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Re: Verfahrensweise - Rücksendung der Hardware

Beitrag von oschn » Di 20. Mär 2018, 13:48

Kommt drauf an, was im Vertrag steht. Wenn dort steht, dass die Hardware unaufgefordert zurückgeschickt werden muss, dann sollte man das so tun.

Aber ich würde einfach, wenn es so weit ist, dort anrufen, und nach den Modalitäten fragen. Und dann sobald wie möglich zurücksenden. Was bringt einem eine nichtfunktionierende Kiste, die zu Hause rumsteht und Platz verbraucht.

opajoerg
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Re: Verfahrensweise - Rücksendung der Hardware

Beitrag von opajoerg » Di 20. Mär 2018, 14:16

Danke für die schnelle Antwort. In der Zwischenzeit habe ich noch die AGB von 2012 gefunden, die meinen Vertrag betrifft.
Unter anderem beinhaltet sie folgenden Eintrag:
12.5 Bei Beendigung des Vertrags hat der Kunde die ihm überlassene SmartCard/das
Modem an die von der Gesellschaft angegebene Adresse zurückzusenden.
Die Adresse sowie eine Paketmarke mit Retourennummer werden
dem Kunden in der Kündigungsbestätigung mitgeschickt.
Diese Kündigung erhält man auch, wenn der Gestattungsvertrag mit Telecolumbus/PYUR, von Seiten Dritter (in diesem Fall die KOWO-Erfurt) gekündigt wurde.
Der alte Vertrag/AGB, wie in meinem Fall, beinhaltet den Passus "...Rücksendung auf eigene Kosten..." noch nicht. Das gibt es erst ab den AGB vom September 2017.

Das heißt also, abwarten bis man aufgefordert wird und (in meinem Fall) die Ware unfrei zurück senden.

Olaf

Re: Verfahrensweise - Rücksendung der Hardware

Beitrag von Olaf » Di 20. Mär 2018, 15:25

opajoerg hat geschrieben:
Di 20. Mär 2018, 14:16
Das heißt also, abwarten bis man aufgefordert wird und (in meinem Fall) die Ware unfrei zurück senden.
In dem Fall würde ich dann tatsächlich auf die Rücksendemarke warten. Ob das Pyur Logistikzentrum "unfreie" Sendungen annimmt, wage ich zu bezweifeln.

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