Kündigung angedroht, Kündigungsbestätigung erhalten

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osbornx22
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Kündigung angedroht, Kündigungsbestätigung erhalten

Beitrag von osbornx22 » Mi 3. Okt 2018, 23:10

Ich wohne in Berlin Neukölln Hermannstr. und habe PYUR 200.

Mindestens seit dem 1.7.18 ist die Internet Verbindung sehr schlecht. YouTube oder Twitch ruckelt (Nachladepausen). Path of Exile wegen Rubberbanding und Lags nicht spielbar.

Speedtests:

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Das erste mal am 28.8.18 den Support angeschrieben:
momentan liegt uns keine Großraumstörung bezüglich Ihres Bandbreitenproblemes vor. Aus diesem Grund bitten wir Sie uns 3 Speedtests (als Screenshot) zuzusenden, welche Sie über die Seite der Bundesnetzagentur zu 3 unterschiedlichen Tageszeiten per Lan durchführen.
Also Tests gemacht und zugeschickt:
an Ihrem Anschluss lässt sich aktuell unsererseits kein Fehler feststellen. Das Modem ist mit den korrekten Vertragsdaten freigeschaltet.
Bitte Führen sie den Speedtest noch einmal durch und achten bitte darauf das sie Ihren eigenen WLAN Router für die Messung von dem Kabelmodem. Abmachen und deaktivieren sie auch für die Messung auch den Bridgemodus
Habe ein Messprotokoll zugeschickt:

https://www.docdroid.net/ugeJVwx/breitb ... 9-2018.pdf

Antwort vom 19.9.18:
nach einer Prüfung unserer Systeme, liegt eine Signal Störung vor daher haben wir einen Techniker beauftragt
diese Störung zu beheben.
Am 22.9.18 habe ich geschrieben:
Also mein Internet ist immernoch instabil und zu langsam. Seit Monaten bitte ich um Behebung des Problems und Gutschrift, aber bisher hat sich nichts getan. Ich warte noch eine Woche. Wenn dann die Verbindung weiterhin so schlecht ist, werde ich kündigen und nicht mehr zahlen, fristlos. Dies ist meine Letzte Warnung, weil so bringt mir der Anschluss gar nichts. Ist einfach nutzlos. Und ich habe keine Lust weiterhin für etwas nutzloses zu zahlen.
Am 24.9.18 habe ich eine Kündigungsbesätigung zum 31.10.18 erhalten.

Am 29.9.18 schrieb ich:
Ich habe heute eine Kündigungsbestätigung erhalten, obwohl ich nicht gekündigt habe.
Bisher keine weitere Antwort.

Sicherheitshalber 1&1 DSL 100 bestellt.

Wenn PYUR den Anschluss ohne Kündigung deaktiviert, werde ich alle Lastschritabbuchungen von meinem Konto soweit möglich zurückziehen und ein Schreiben mit Schadenersatzforderung abschicken. Das wird wahrscheinlich ignoriert, worauf ich dann abmahnen werde:

https://www.online-mahnantrag.de

Was sagt ihr dazu:

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Habe ein TC7200.20, aber alles auch mit dem alten Modem von PrimaCom Cisco EPC3212 und anderen Kabeln probiert, aber keine Besserung.

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Kasimir
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Re: Kündigung angedroht, Kündigungsbestätigung erhalten

Beitrag von Kasimir » Mi 3. Okt 2018, 23:17

osbornx22 hat geschrieben:
Mi 3. Okt 2018, 23:10
Am 22.9.18 habe ich geschrieben:
Also mein Internet ist immernoch instabil und zu langsam. Seit Monaten bitte ich um Behebung des Problems und Gutschrift, aber bisher hat sich nichts getan. Ich warte noch eine Woche. Wenn dann die Verbindung weiterhin so schlecht ist, werde ich kündigen und nicht mehr zahlen, fristlos. Dies ist meine Letzte Warnung, weil so bringt mir der Anschluss gar nichts. Ist einfach nutzlos. Und ich habe keine Lust weiterhin für etwas nutzloses zu zahlen.
Am 24.9.18 habe ich eine Kündigungsbesätigung zum 31.10.18 erhalten.

Am 29.9.18 schrieb ich:
Ich habe heute eine Kündigungsbestätigung erhalten, obwohl ich nicht gekündigt habe.
Bisher keine weitere Antwort.

Sicherheitshalber 1&1 DSL 100 bestellt.

Wenn PYUR den Anschluss ohne Kündigung deaktiviert, werde ich alle Lastschritabbuchungen von meinem Konto soweit möglich zurückziehen und ein Schreiben mit Schadenersatzforderung abschicken. Das wird wahrscheinlich ignoriert, worauf ich dann abmahnen werde:
na ja, du drohst damit fristlos zu kündigen, wenn der anschluß weiter so schlecht ist.
sie sahen keine möglichkeit etwas zu verbessern, also haben sie die kündigung akzeptiert.
wo ist das problem?

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Re: Kündigung angedroht, Kündigungsbestätigung erhalten

Beitrag von osbornx22 » Mi 3. Okt 2018, 23:28

Welche Kündigung?

Drohung != Kündigung

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Kasimir
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Re: Kündigung angedroht, Kündigungsbestätigung erhalten

Beitrag von Kasimir » Mi 3. Okt 2018, 23:35

kündigung=1 WENN x=1
x=1

kündigung= ?

das ist das was du geschrieben hast, andere wären froh wenn sie so schnell aus dem vertrag kämmen... :roll:

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Re: Kündigung angedroht, Kündigungsbestätigung erhalten

Beitrag von osbornx22 » Do 4. Okt 2018, 00:06

1. Eine Woche nicht abgewartet.

2. Woher wissen die, dass es nicht besser geworden ist?

3. Ich habe geschrieben, dass ich nicht gekündigt habe. Warum keine Antwort?

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Re: Kündigung angedroht, Kündigungsbestätigung erhalten

Beitrag von KDG-Techniker » Do 4. Okt 2018, 00:06

Ehemaliges Primacomnetz? Sei froh das du aus dem Vertrag raus bist :D
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osbornx22
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Re: Kündigung angedroht, Kündigungsbestätigung erhalten

Beitrag von osbornx22 » Do 4. Okt 2018, 00:10

Ja,

ex PrimaCom
ex Deutsche Telekbabel
ex Versatel

und noch einige weitere davor, deren Namen ich alle vergessen habe. Gefühlt jedes Jahr ein neuer Name hier.

Gar kein Internet ist noch schlechter als schlechtes Internet, daher bringt mir die Kündigung gar nix.

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Re: Kündigung angedroht, Kündigungsbestätigung erhalten

Beitrag von Wechsler » Do 4. Okt 2018, 04:37

Ist doch nett, daß sie dich so schnell aus dem Vertrag gelassen haben. Jetzt kannst du dir einen stabilen VDSL100-Anschluß zulegen. Allerdings würde ich nicht 1&1 nehmen, da kommste vom Regen in die Traufe (bzgl. "schlechtes Internet" und Überlastungen), mach mal lieber schnell einen Widerruf.

Warte besser noch bis 16. Oktober ab, dann hat O2 neue günstigere Tarife im Angebot, übrigens auch ohne Vertragslaufzeit.

Olaf

Re: Kündigung angedroht, Kündigungsbestätigung erhalten

Beitrag von Olaf » Do 4. Okt 2018, 14:32

osbornx22 hat geschrieben:
Mi 3. Okt 2018, 23:28
Welche Kündigung?

Drohung != Kündigung
Da man sich bei Pyur sicher ist/war, deine Probleme in der von dir genannten Zeitspanne nicht beheben zu können, lässt man dich eben aus dem Vertrag.

Wenn du DSL bei 1&1 nimmst, dann hast du supporttechnisch und auch leistungstechnisch keine wirklichen Vorteile. 1&1 leitet mittlerweile, wenn es irgendwie geht, den Traffic über das eigene Versatelnetz, was auch so ziemlich verstopft und überlastet ist wie das Pyur Netz in vielen Bereichen.

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Re: Kündigung angedroht, Kündigungsbestätigung erhalten

Beitrag von osbornx22 » Do 4. Okt 2018, 14:48

Woher wollen die wissen, ob es nicht besser geworden ist? Selbst wenn sie wissen würden, dass es nicht besser geworden ist, müsste man die Kündigung abwarten.

indigena
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Re: Kündigung angedroht, Kündigungsbestätigung erhalten

Beitrag von indigena » Do 4. Okt 2018, 16:13

Ich war bis vor ein gutem Jahr bei 1&1 in deiner Gegend. Bester Support den ich bisher bei einem Internetprovider hatte und die Leitung immer zu 100% da. Einzige Ausnahmen:

- Einmal hatte ich einen Anfall an einem Tag mit Rekordhitze, vermutlich DSLAM überhitzt.
- Ein anderes Mal hatte die Telekom wohl was umgestellt. Hatte die Störung nach ca 1 Stunde telefonisch gemeldet, 20 Minuten später Anruf von der Telekom bekommen, dass es jetzt wieder gehen müsste.

An einer früheren Adresse hatte ich nach der Abschaltung deutlich mehr Störungen, allerdings durch Telekom-Technik verursacht. 1&1 hat sich nach jedem Entstörungsversuch selbständig bei mir gemeldet und die Störung bei der Telekom wieder aufgemacht. Sehr angenehm.

Als ich dann wegen Umzug in ein Glasfasergebiet gekündigt hatte, war der Telefonanruf genug um die 3-Monatsfrist starten zu lassen. Nachweise usw. hab ich dann später einfach nachgereicht, 1 Tag später hatte ich die Bestätigung.

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Re: Kündigung angedroht, Kündigungsbestätigung erhalten

Beitrag von osbornx22 » Mo 8. Okt 2018, 15:26

Gerade eben hat eine externe Firma im Auftrag von PYUR angerufen, um einen Techniker Termin zu vereinbaren. Damit hatte ich jetzt aber gar nicht gerechnet. Ich dachte PYUR hätte mich schon aufgegeben. Hätte mir ruhig mal sagen können, dass da 3 Wochen nach deren Antwort erst ein Techniker kommt. Jetzt sieht alles natürlich ganz anders aus. So kann ich natürlich nicht vor Gericht gehen :)

Ich meinte zu der Dame, dass der Techniker lieber mal um 20 Uhr kommen soll, wo ich nur 1 MBit habe und nicht um 8 Uhr, wo kein Schwein im Haus ins Netz geht oder TV guckt, aber Sie meinte, dass der Techniker nur bis maximal 16 Uhr kommen kann und morgen früh ist er sowieso schon in der Nachbarschaft, also kommt er auch morgen früh zu mir.

Gehen wir mal davon aus, dann der Techniker morgen um 10 Uhr bei mir ist und die Leitung in den Moment 150 MBit hergibt. Was mache ich dann am besten? Welche Tipps kann ich dem Techniker geben? Also ich habe schon von euch gelesen:

- Nachbar hat an Leitungen rumgespielt

- LTE Frequenzeinstrahlung

Das wars eigentlich schon, was mit einfällt. Ansonsten bleibt nur was am Hausanschluss oder draußen auf der Straße ist was kaputt, denke ich mal. Was könnte es noch sein? Phantasiert mal rum. Wie könnte ich dem Techniker helfen?

Lustigerweise ist heute auch noch eine Antwort von der Bundesnetzagentur gekommen. Ich hatte noch gar nicht erzählt, dass ich die auch kontaktiert habe. Dazu folgendes:

Ich hatte der Bundesnetzagentur berichtet, was passiert war und ob sie mir helfen können. Am 13.9.18 erhielt ich folgende Erfassungsbestätigung:

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

Sehr geehrter Herr X,

vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an den Verbraucherservice Telekommunikation der Bundesnetzagentur wenden.

Ihr Schreiben/Ihre Nachricht ist bei der Bundesnetzagentur eingegangen und ist unter der oben genannten Vorgangsnummer beim Verbraucherservice Telekommunikation registriert.

Aufgrund der Vielzahl der Anfragen ist eine zeitnahe Bearbeitung momentan nicht in allen Fällen möglich. Im Falle einer Versrorgungsunterbrechung im Zuge eines Anbieterwechsels wird Ihr Anliegen innerhalb einer kurzen Frist bearbeitet. Im Übrigen kann die Bearbeitungsdauer je nach Sachgebiet in Einzelfällen zurzeit zwischen zwei bis sechs Wochen betragen.

Wir gehen davon aus, dass Sie Ihr Anliegen ggf. bei Ihrem Anbieter bereits geltend gemacht haben, damit dieser der Sache schnellstmöglich nachgehen kann (z. B. im Falle einer Störung Ihres Anschlusses). Bei Rechnungsfragen beachten Sie bitte insbesondere die in Ihrer Rechnung genannte Beanstandungsfrist von acht Wochen. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, Beanstandungen gegenüber den Anbietern mittels Einwurfeinschreibens geltend zu machen.

Die Bundesnetzagentur prüft in allen Fällen, ob seitens der Bundesnetzagentur bezüglich des konkreten Anliegens Eingriffs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten bestehen. Beispielsweise ist dies bei Problemen im Rahmen eines Anbieterwechsels regelmäßig der Fall.

Ergibt die Prüfung Ihrer Anfrage, dass Eingriffs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten bestehen, fordert die Bundesnetzagentur die beteiligten Unternehmen in der Regel zunächst zu einer Stellungnahme auf. Sollte dies zu einer Erledigung Ihres Anliegens führen, erhalten Sie in der Regel keine weitere Antwort seitens der Bundesnetzagentur.

Wir erlauben uns schon jetzt den allgemeinen Hinweis, dass die Bundesnetzagentur nicht befugt ist, vertragliche Verhältnisse zivilrechtlich zu prüfen (z. B. die Wirksamkeit eines Vertragsabschlusses). Die Bundesnetzagentur verfügt gegenüber den Anbietern auch nicht über ein generelles Weisungsrecht hinsichtlich des Vorgehens im kundenbezogenen Einzelfall. Die Bundesnetzagentur greift grundsätzlich nicht ein, um etwaige vermögensrechtliche Ansprüche (Geldansprüche wie bspw. Schadensersatz) durchzusetzen bzw. abzuwehren. Vielmehr müssen Verbraucher etwaige Ansprüche selbst durchsetzen, ggf. mit der Hilfe der Rechtsberatung einer Verbraucherzentrale oder eines Rechtsanwalts. Die Verbraucherzentralen bieten bundesweit in vielen Orten eine persönliche Beratung an.

In bestimmten Fällen kann bei der Bundesnetzagentur eine Streitbeilegung beantragt werden (Schlichtungsverfahren). Dort kann im Rahmen eines außergerichtlichen Verfahrens ggf. eine gütliche Einigung erreicht werden. Das Verfahren erfordert neben Ihrem Antrag insbesondere auch die Teilnahmebereitschaft des jeweiligen Anbieters am konkreten Verfahren. Über den Anwendungsbereich, über die Voraussetzungen sowie über den Ablauf des Verfahrens können Sie sich u. a. auch auf unseren Internetseiten informieren. Bitte beachten Sie, dass das Schlichtungsverfahren weder für die Durchsetzung einer außerordentlichen Kündigung noch für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen geeignet ist.

Für etwaige Nachfragen nutzen Sie bitte möglichst das Nachtragsformular auf unserer Internetseite:https://www.bundesnetzagentur.de/NachtragsformularTK, oder den Postweg. Bitte vergessen Sie dabei nicht die Angabe Ihrer Vorgangsnummer.

Sollte sich Ihr Anliegen zwischenzeitlich erledigt haben, wären wir Ihnen für eine kurze Mitteilung dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Verbraucherservice

http://www.bundesnetzagentur.de

13.09.2018
Ich habe der BNetzA nichts weiter geschrieben und heute folgende Nachricht erhalten:

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

Sehr geehrter Herr X,

vielen Dank für Ihr Schreiben mit den aufgelisteten Breitbandmessungen, in dem Sie eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit zwischen der tatsächlichen Leistung und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste angegebenen Leistung festgestellt haben und bitte den Verbraucherservice um Hilfe.

Die Bundesnetzagentur kann unabhängig von dem oft verwendeten Terminus ''Aufsichtsbehörde'' nur in ihrem, von den gesetzgebenden Körperschaften zugewiesener Zuständigkeitsbereich tätig werden. Die gesetzliche Grundlage im Bereich Telekommunikation ist das Telekommunikationsgesetz (TKG) in dem vom Gesetzgeber der Handlungsrahmen festgelegt worden ist.

Das Angebot von breitbandigen Internet-Anschlüssen unterliegt nicht den Bestimmungen der Grundversorgung gemäß §§ 78 ff. des Telekommunikationsgesetzes (TKG).

Breitband (DSL oder VDSL) ist eine reine Wettbewerbsleistung der Anbieter, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten angeboten wird.

Die Bundesnetzagentur hat daher keine Handhabe, Unternehmen zu zwingen breitbandige Anschlüsse flächendeckend mit der gewünschten Datenrate anzubieten. Alle Anbieter auf dem Breitbandanschlussmarkt sind als privatwirtschaftlich agierende Unternehmen anzusehen und haben im Wettbewerb die Möglichkeit, eine breitbandige Versorgung auf eigenen oder gemieteten Anschlüssen vorzunehmen. Die Entscheidung darüber, in welchen Regionen zu welchem Zeitpunkt Endkunden breitbandige Internetanschlüsse mit welcher Leistungsstufe angeboten werden, obliegt den Unternehmen.

Ihr Verhältnis zum Anbieter ist durch einen Vertrag bestimmt. Verträge mit Telekommunikationsunternehmen unterfallen grundsätzlich denselben zivilrechtlichen Regelungen, wie solche Verträge, die mit Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen geschlossen werden. Die Leistungsangebote unterliegen dem unternehmerischen Gestaltungsspielraum des Anbieters. Der Anbieter veröffentlicht seine Leistungsangebote in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preislisten seines Unternehmens.

Auf der Homepage Ihres Anbieters finden Sie die Leistungsparameter, wie die Datenübertragungsrate, Ihres Tarifs unter dem nachfolgenden Link:https://www.pyur.com/content/pyur/de/pr ... ilfe.html- Dokumente - AGB PYUR – Abschnitt V. Ergänzende Informationen zur Bandbreite des Internetzugangs (ab Seite 12). Das Produktinformationsblatt Ihres Tarifs finden Sie hier:https://www.pyur.com/content/pyur/de/pr ... ilfe.html- Produktinformationsblätter (Einzelprodukt & Pakete).

Der Verbraucherservice möchte explizit auf die Anforderungen der 4 VO (EU) 2015/2120 Art. 4 Abs.4 hinweisen, die an den Umfang und die Art der Messungen gestellt wird. Ihre Messungen erstrecken sich über einen zu großen Zeitraum.

Die Bundesnetzagentur hat am 04.07.2017 eine Mitteilung zu Abweichungen bei Breitbandgeschwindigkeiten veröffentlicht. Die Mitteilung konkretisiert bei stationären Breitbandanschlüssen unter welchen Voraussetzungen eine Abweichung bei der Downloadgeschwindigkeit im Sinne des Art. 4 Abs. 4 VO (EU) 2015/2120 gegeben ist. Hierbei muss die Abweichung durch einen von der Regulierungsbehörde zertifizierten Überwachungsmechanismus festgestellt werden. Die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur erfüllt diese Voraussetzung lt. BEREC-Leitlinien (https://breitbandmessung.de/).

Bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen wird nach Auffassung der Bundesnetzagentur eine nicht vertragskonforme Leistung Ihres Vertragspartners gesetzlich vermutet und gilt für die Auslösung der Rechtsbehelfe, die dem Verbraucher nach nationalem Recht zustehen, als nicht vertragskonforme Leistung. Dadurch wird dem Verbraucher insbesondere die zivilrechtliche Durchsetzung etwaiger Ansprüche wesentlich erleichtert.

Zur Würdigung der von Ihnen dargestellten Sachlage, einer nicht vertragskonformen Leistung, müssen wir Sie bitten, nochmals Messreihen nach den aufgeführten 5 Kriterien des Art. 4 Abs. 4 VO (EU) 2015/2120 durchzuführen.

1. Es müssen mindestens 20 Messungen erfolgen.

2. Die Messungen müssen an mindestens zwei unterschiedlichen Tagen vorgenommen werden.

3. Die Messungen sollen sich im gleichen Umfang auf die beiden Tage verteilen, sodass mindestens 10 Messungen an einem Tag erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Messungen sowohl zu Peak- als auch zu Off-Peak-Zeiten und über den Tag verteilt durchgeführt werden sollen. Typische Peak-Zeiten sind mit Blick auf die im Rahmen der Breitbandmessung durchgeführten Messungen Montag bis Freitag von 17 Uhr bis 22 Uhr bzw. am Wochenende von 09 Uhr bis 22 Uhr.

4. Die Messungen sind mit LAN-Verbindung vorzunehmen.

5. Die Messungen sollen über die im Rahmen der Breitbandmessung bereitgestellte installierbare Version durchgeführt werden.

Die Bundesnetzagentur wird nach Auswertung der Abweichungen der Messungen bei:

1. nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht worden ist

2. die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht worden ist oder

3. die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten worden ist,

sodann Kontakt mit Ihrem Anbieter aufnehmen mit der Bitte um Stellungnahme und Lösung im Einzelfall. Bitte beachten Sie, dass in diesem Zusammenhang in der Regel nur eine Kulanzlösung erreicht/ angestrebt werden kann.

Wir würden Sie bitten, uns dabei Ihre Messergebnisse sowie die Einverständniserklärung zur Verfügung zu stellen. Weiterhin wären jegliche andere sachdienliche Information (z. B. Vertragsunterlagen, Kundennummer) und Korrespondenz (z. B. Antwort des Anbieters) hilfreich.

Wir benötigen diese, um gegenüber Ihrem Anbieter Bezug auf den konkreten Sachverhalt nehmen zu können. Die Angaben/Unterlagen können Sie per Nachtragsformularhttp://www.bundesnetzagentur.de/NachtragsformularTKunter Angabe der o.g. Vorgangsnummer zusenden.

Dessen ungeachtet haben Sie die Möglichkeit, Ihre ggf. bestehenden zivilrechtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit dem Anbieter, ggf. mit Unterstützung durch einen Verbraucherverband oder einen Rechtsanwalt, gerichtlich geltend zu machen. Eine Übersicht über die Verbraucherzentralen finden Sie hier: (www.verbraucherzentrale.de).

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Verbraucherservice

http://www.bundesnetzagentur.de

08.10.2018
Hat zwar 4 Wochen gedauert, aber die haben sich das wirklich angeguckt. Respekt. Jedesnfalls hatte ich denen damals noch den alten Speedtest geschickt, wo ich einfach nur 3 Tests auf deren Seite gemacht habe, was scheinbar nicht wirklich zählt. Den richtigen Test macht man mit https://breitbandmessung.de/desktop-app . Das läuft dann alles mehr oder weniger automatisch ab. Habe ich auch schon längst gemacht und wenn der Techniker heute nicht angerufen hätte, hätte ich das Testprotokoll heute der BNetzA geschickt. Jetzt warte ich erstmal ab.

Übrigens wollte ich auch die Verbraucherschutzzentrale in Berlin kontaktieren, aber die helfen nicht kostenlos, also habe ich es sein lassen.

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juwel4uall
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Re: Kündigung angedroht, Kündigungsbestätigung erhalten

Beitrag von juwel4uall » Di 13. Nov 2018, 18:58

Das ist ja schon ein kleiner Roman, was Du alles getan hast.

Ich kann Deine Situation nun vollkommen nachvollziehen, zumal ich fast den gleichen Provider- Verlauf erlebt habe.

Alles fing bei mir mal bei Berlikomm (DSL) an, dann von Versatel übernommen innerhalb Versatel zu Versatel- Telekabel (Kabel) übertragen, Namensänderung zu Deutsche Telekabel (DTK), dann Primacom (auch nur Probleme), jetzt Pyur (nur noch Probleme).

Bis jetzt habe ich noch nicht gekündigt, dass werde ich dann 1 und 1 (wahrscheinlich) überlassen.
Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst. Matthias Claudius

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