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Gescheiterter Portierungsauftrag hebt Kündigung auf?!

Verfasst: Do 3. Jan 2019, 14:38
von JohnMiller
Hallo Mitglieder des Forums,

ich wende mich an euch mit meiner aktuellen Problematik mit Pyur.
Nachdem ich schon seit langem immer mal wieder tagelange Ausfälle des Internets hatte war es mir im Dezember 2017 zu dumm und ich habe meinen Vertrag gekündigt zu 09.12.2018 - ja ich war so frustriert, dass ich es schon ein Jahr vorher gemacht habe. Kündigungsbestätigung zum 09.12.2018 kam dann auch noch im Dezember 2017. So weit so gut.

Ende September 2018 habe ich mich dann für die Telekom als neuen Anbieter entschieden. Diese haben Pyur mit einem Portierungsaftrag kontaktiert. Leider stelle sich aber im November 2018 heraus, dass die Telekom mich aufgrund eines Mangel an Ports in meiner Region nicht beliefern kann - somit habe ich es bei Vodafone versucht. Der Portierungsauftrag wurde dann von der Telekom bei Pyur zurückgezogen. Glücklicherweise ging bei Vodafone alles gut und seit dem 10.12.2018 beziehe ich mein Internet über Vodafone.

Nun allerdings behauptet Pyur, dass du den gescheiterten Portierungsauftrag der Telekom auch meine Kündigung widerrufen wurde!
Nach meiner Recherche allerdings kann ein gescheiterter Portierungsauftrag niemals eine Kündigung aufheben. Ich habe eine Kündigungsbestätigung von Pyur auf die ich mich beziehen kann. Ich selbst habe Pyur daraufhin niemals mehr kontaktiert - außer meine hardware Mitte Dezember zurückgesendet.

Gibt es hier jemanden der in einer ähnlichen Lage war?
Ich erwarte ich einen ewigen, dummen Streit, den ich natürlich auch bis zum Ende gehen werde (Dank Rechtsschutzversicherung), aber sowas muss doch einfach nicht sein...

Danke schonmal und beste Grüße!

Re: Gescheiterter Portierungsauftrag hebt Kündigung auf?!

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 11:47
von JohnMiller
Hallo Cortex, vielen Dank für deine Antwort. Ich werde es genauso machen wie von dir empfohlen!

Beste Grüße!

Re: Gescheiterter Portierungsauftrag hebt Kündigung auf?!

Verfasst: Sa 5. Jan 2019, 20:04
von def
Sehe ich ebenfalls so.

Wenn du nachweislich gekündigt hat (und dir sogar die Kündigungsbestätigung von denen vorliegt) wurde das Vertragsverhältnis am Tag X rechtmäßig beendet. Wenn du die Bestätigung auch schriftlich hast, brauchst du dich damit garnicht mehr befassen, wenn keine offenen Forderungen mehr bestehen. Da ist jede E-Mail eine zu viel.

Die Frage ist da immer, ob dieses Verhalten von PYUR durch Verzweifung oder Dummheit zustande kommt. Einfach lächerlich solche Versuche...

Re: Gescheiterter Portierungsauftrag hebt Kündigung auf?!

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 10:10
von JohnMiller
def hat geschrieben:
Sa 5. Jan 2019, 20:04
Sehe ich ebenfalls so.

Wenn du nachweislich gekündigt hat (und dir sogar die Kündigungsbestätigung von denen vorliegt) wurde das Vertragsverhältnis am Tag X rechtmäßig beendet. Wenn du die Bestätigung auch schriftlich hast, brauchst du dich damit garnicht mehr befassen, wenn keine offenen Forderungen mehr bestehen. Da ist jede E-Mail eine zu viel.

Die Frage ist da immer, ob dieses Verhalten von PYUR durch Verzweifung oder Dummheit zustande kommt. Einfach lächerlich solche Versuche...
Ja, ich finde es auch einfach ärgerlich. Hat mir nicht nur an dem Abend des Telefonats mit dem Pyur Mitarbeiter die Laune versaut und daher kann Pyur sicher sein, dass ich jedem meiner Bekannten nun von Pyur abraten werde.
Die Kündigungsbestätigung habe ich ja bereits im Dezember 2017 erhalten (mit Bestätigung für den 09.12.2018 als effektiven Kündigungstermin) und natürlich aufgewahrt, da ich damals schon immer ein komisches Gefühl mit Pyur hatte.

Meine Frage wäre jetzt noch: Pyur hat vor ein paar Tagen nun den Monatsbeitrag per Lastschrift eingezogen. Würdet ihr diesen sofort zurückbuchen lassen oder erstmal eine Klärung abwarten?

Re: Gescheiterter Portierungsauftrag hebt Kündigung auf?!

Verfasst: Mo 7. Jan 2019, 18:07
von def
Da PYUR kein "normaler" Dienstleister ist, es geht dort zu wie Kraut und Rüben, muss man Nägel mit Köpfen machen. Warte auf keinen Fall irgendeine Klärung ab. Es wird sich nichts klären. Ich spreche aus Erfahrung! Und wenn, dann erst nach Monaten. Wir haben alle auch noch anderes zu tun...

Meine Empfehlung wäre:

1. Die Lastschriftvereinbarung "mit sofortiger Wirkung" (nochmal) kündigen. Obwohl das eigentlich unnötig ist, weil das Vertragsverhältnis ja zum 09.12.2018 beendet wurde und damit automatisch die Lastschriftvereinbarung (sofern keine offenen Forderungen mehr bestehen).

2. Setze denen eine angemessene Frist (z. B. 14 Kalendertage) zur Rückzahlung des Betrages in voller Höhe. Veranlasse dann am Tag 15 die Rückerstattung bei Deiner Bank, falls nichts passiert. Es liegt eine nicht authorisierte Zahlung vor. Rufe auch einfach mal Deine Bank an, ob Du den Quälgeist PYUR für die Zukunft blocken kannst. Die geben gerne Auskunft.

Schicke beides separat an: https://www.pyur.com/content/pyur/de/pr ... ntakt.html
und am besten nochmal per Fax: 030-25 777 300 (und klemme evtl. die Kündigungsbestätigung nochmal ran).

Re: Gescheiterter Portierungsauftrag hebt Kündigung auf?!

Verfasst: Do 10. Jan 2019, 14:40
von JohnMiller
Hi zusammen,

ich habe jetzt Post von pyur bekommen und der Entzug der Lastschrift wurde bestätigt. Sonst nichts.
Mir wurde noch mitgeteilt, dass ich nun 1,50 EUR extra pro Monat zahlen muss, da ich nicht mehr am Lastschriftverfahren teilnehme. HaHaHa...

Ich gehe also mal davon aus, dass ich in ein paar Monaten von Inkasso hören werde. Oh man ...

Re: Gescheiterter Portierungsauftrag hebt Kündigung auf?!

Verfasst: So 13. Jan 2019, 18:38
von Wechsler
def hat geschrieben:
Mo 7. Jan 2019, 18:07
1. Die Lastschriftvereinbarung "mit sofortiger Wirkung" (nochmal) kündigen. Obwohl das eigentlich unnötig ist, weil das Vertragsverhältnis ja zum 09.12.2018 beendet wurde und damit automatisch die Lastschriftvereinbarung (sofern keine offenen Forderungen mehr bestehen).
Ein SEPA-Mandat erlischt nicht automatisch mit einer Vertragskündigung. Schließlich kann es für mehrere Verträge verwendet werden oder auch für einen Neuauftrag. (Das ist bezieht natürlich auf bankrechtliche Seite, es spielt dafür keine Rolle, ob PYUR das im CRM auch umsetzen kann.)

Ein SEPA-Lastschriftmandat muß deshalb immer explizit gekündigt werden (zum Beispiel im Kündigungsschreiben). Es wird erst 13 Monate nach der letzten Abbuchung automatisch ungültig. Wird weiter regelmäßig abgebucht, erlischt es nie.

Re: Gescheiterter Portierungsauftrag hebt Kündigung auf?!

Verfasst: Mo 14. Jan 2019, 12:57
von JohnMiller
Cortex hat geschrieben:
Sa 12. Jan 2019, 20:09
JohnMiller hat geschrieben:
Do 10. Jan 2019, 14:40

Ich gehe also mal davon aus, dass ich in ein paar Monaten von Inkasso hören werde. Oh man ...
Warte erstmal ab.
Da kommt sicherlich noch was.
Tatsächlich haben sie sich heute wieder gemeldet und zugegeben, dass es sich nur um einen Systemfehler gehandelt hatte und es daher nicht umgestellt werden konnte. Ich werde Ende Januar eine Gutschrift von 4,- EUR erhalten.
Nun bin ich natürlich schon mal sehr froh, dass das Wesentliche geklärt ist. Nun wundere ich mich allerdings schon noch wieso ich eine Gutschrift in Höhe von 4 EUR bekomme wo ich doch 39,99 EUR bezahlt habe für den Januar?!
Dennoch: Das ist natürlich erstmal eine Erleichterung. Danke alle für die Hilfe!