Das ändert aber nichts daran, daß eine Whitelist, wie Primacom sie sogar für einzelne Fritzbox-Modelle führt, ein Verstoß gegen § 41b TKG darstellt.d0m1ng0 hat geschrieben: ↑Di 6. Mär 2018, 07:45Die FritzBoxen sind halt ein typisch deutsches Produkt für den deutschen Markt... Somit sitzen für die Kabelnetzbetreiber die Ansprechpartner der Hardwaregeräte in Deutschland und wissen wie man untereinander verhandelt und spezielle Wünsche besser kommunizieren kann.
Immerhin ist jetzt geklärt, wo das "technische" Problem liegt und welche Stellen dafür zuständig sind.
Übrigens braucht man dafür nicht mal Kunde von Primacom sein, um dagegen vorgehen zu können. Es genügt wenn man in Deutschland Nicht-AVM-Hardware an Primacom-Kunden verkaufen möchte und hier durch den KNB unzulässig der Wettbewerb behindert wird.