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neues zur rechtswidrigen Tarifanpassung von 05.2015

Verfasst: Mi 19. Sep 2018, 16:12
von sponspob
Hallo,
für alle betreffenden denen der der Vertrag rechtswidrig im Mai 2015 Einseitig durch Telecolumbus umgestellt wurde von 14.99 auf 19.99 Euro.
Es kommt nun, man wird es nicht für möglich halten, Bewegung in die Sache.
Heute erreichte mich folgendes Schreiben.

Tarifanpassungen.jpg
Tarifanpassungen.jpg (48.14 KiB) 11918 mal betrachtet

Re: neues zur rechtswidrigen Tarifanpassung von 05.2015

Verfasst: So 23. Sep 2018, 15:23
von sponspob
schlechtere Übertragungsgeschwindigkeit.
hatte vor der Umstellung 16000 und danach 16000. selbst das ist mir egal.
Ab Februar ist Ende bei TC bei der KOWO in EF.

was heißt Gutschrift auf den Kundenkonto. Das müssen sie zurück zahlen den Überhang von 05.2015 bis dato.

wie ist dass überhaupt mit den Rabatt den ich von der Kowo auf den Vertrag hatte . Habe für den reinen internetvertrag 14.99 immer nur 11,49 Euro zahlen müssen. Nach der Zwangsumstellung 19.99

Re: neues zur rechtswidrigen Tarifanpassung von 05.2015

Verfasst: Do 27. Sep 2018, 13:09
von Lukoo
Bei mir endet am 31.12.18 der Gestattungsvertrag mit Pyur und ich habe 105€ Gutschrift auf dem Kundenkonto. Bei drei Monaten(die der Vertrag noch besteht) a17€ bleiben über 50€ auf dem Kundenkonto. Mal sehen wie das wieder ablaufen wird!

Re: neues zur rechtswidrigen Tarifanpassung von 05.2015

Verfasst: Sa 29. Sep 2018, 14:47
von sponspob
da ist sicher wieder Ärger Vorprogrammiert.

Oder sollten wir einfach ein Inkasso Unternehmen beauftragen und gleich mit einen Schufaeintrag drohen.

Da ist ja TC sehr erfahren :lol:

Re: neues zur rechtswidrigen Tarifanpassung von 05.2015

Verfasst: Sa 29. Sep 2018, 17:27
von Kasimir

Re: neues zur rechtswidrigen Tarifanpassung von 05.2015

Verfasst: Sa 6. Okt 2018, 11:27
von sponspob
super

na ich behalte dass mal im Auge. habe jetzt erst mal ein Brief geschickt, dass ich auf die Konditionen des Altvertrages bestehe und die Überzahlung einfordere.

Re: neues zur rechtswidrigen Tarifanpassung von 05.2015

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 17:04
von sponspob
wie nicht anders erwartet bis Heute keine Post,
wegen der Verrechnung der Zuviel gezahlten Beträge bzw Umstellung in die alten Vertragsbedingungen :roll:

Re: neues zur rechtswidrigen Tarifanpassung von 05.2015

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 11:21
von sponspob
danke für die Info

kann leider nicht dass finden was du beschreibst
hast du einen direkten link dazu
habe nur dass gefunden

https://www.pyur.com/privatkunden/Hilfe/Dokumente.html

Re: neues zur rechtswidrigen Tarifanpassung von 05.2015

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 11:39
von Kasimir
Panpot hat geschrieben:
Do 11. Okt 2018, 17:47
Hast Du das Formular nicht, dann über die Hotline anfordern...LG
:roll:

Re: neues zur rechtswidrigen Tarifanpassung von 05.2015

Verfasst: So 14. Okt 2018, 21:16
von sparkie

Re: neues zur rechtswidrigen Tarifanpassung von 05.2015

Verfasst: Di 16. Okt 2018, 12:00
von Kvert
prima das TC ein Einsehen hat, ich habe mich nun hier eingetragen: https://www.pyur.com/information-zur-tarifmigration und warte auf den Rückruf.

Ich wurde damals von 14,99 Euro (16er Internet) auf 19,99 Euro (2er Kombi) zwangsumgestellt und bin seit Mai 2018 nicht mehr Internetkunde (nur noch Kabel-TV) bei Pyur. Mal schaun ob sie auch was bei mir an Rückerstattung springen lassen :D

Re: neues zur rechtswidrigen Tarifanpassung von 05.2015

Verfasst: Di 16. Okt 2018, 13:06
von Kasimir
Echt jetzt? Das sagt das Urteil? Kann ich mir nicht vorstellen? :shock:

Re: neues zur rechtswidrigen Tarifanpassung von 05.2015

Verfasst: Mi 24. Okt 2018, 10:16
von sponspob
so
gestern ist nun doch Tatsächlich ein Formular zur Tarifmigration gekommen.
Hatte es einmal als Rückruf , einmal schriftlich per Brief und dann noch mal über die Hotline angefordert.

nach der Berechnung bekomme ich einen Erstattungsbetrag von 240,80€ .
Für 43 Monate, hatte vor der Umstellung den Internet 16 für 14,39€ nach der Umstellung Internet 16 + Zwangstelefon Flat 19,99€
Ich hoffe habe mich da nicht noch verrechnet. :roll:

Vertrag ist auch noch Aktiv.

ich bin mal sowas von gespannt was dabei raus kommt.

Re: neues zur rechtswidrigen Tarifanpassung von 05.2015

Verfasst: Mi 24. Okt 2018, 16:23
von brixmaster
Ich verstehe beim besten Willen nicht, warum man damals so gehandelt hat.
Da braucht man doch kein Recht studiert zu haben, um begreifen zu können, das derartige Vorgehensweise einseitiger Tarifänderungen zu Lasten der Kunden rechtswidrig war. Und man den eigenen Ruf - ohne Not - so oder weiter versaut hat.

Re: neues zur rechtswidrigen Tarifanpassung von 05.2015

Verfasst: Fr 9. Nov 2018, 18:18
von Trak_73
Hatte am 1.10 2018 meinen Antrag auf Erstattung per Einschreiben abgeschickt und bis jetzt keine Rückmeldung. Aber seit 2 Tagen zeigt der Speedtest nur noch 48mb Downloadgeschwindigkeit an. Was meinem alten Vertrag mit 50 MB enstpräche. Aber Geld wurde noch diesen Monat für die 60er Leitung abgebucht.

Re: neues zur rechtswidrigen Tarifanpassung von 05.2015

Verfasst: Mo 12. Nov 2018, 13:38
von Alla
Panpot hat geschrieben:
Mi 24. Okt 2018, 20:08
brixmaster hat geschrieben:
Mi 24. Okt 2018, 16:23
Ich verstehe beim besten Willen nicht warum man damals so gehandelt hat.
Da braucht man doch kein Recht studiert zu haben, um begreifen zu können, das derartige Vorgehensweise einseitiger Tarifänderungen zu Lasten der Kunden rechtswidrig war. Und man den eigenen Ruf - ohne Not - so oder weiter versaut hat.
Bin ich ganz bei Dir. Wer das im Vorstand beschlossen hat, oder durchgewunken hat, den sollte man erschießen!
Verstehst du nicht? Ist eigentlich realtiv einfach.
- Pauschal mehr Geld. Grade in der Masse macht das einige tausende Euro pro Monat. Und wie schon an anderer Stelle beschrieben, akzeptieren das eh ein großteil der Kunden. Sie bekommen ja auch "mehr". Die Kosten für Rechtssteite und Rückzahlungen sind davon nur ein Bruchteil.
- Aber was einen viel gewichtigeren Grund hat: Man verdoppelt den RGU bei allen betroffenen Kunden und der ARPU über alle Kunden erhöht sich auch. Grade in der Phase nach dem Börsengang war das Wichtig, hier eine Steigerung zu vermelden. Und noch wichtiger war es, um Geld zu aquirieren für den bevorstehenden Kauf von Primacom und Pepcom. Das ganze war also ein rein finanzpolitischer Move, natürlich zulasten der Kunden und des Rufs, aber das Ziel wurde erfolgreich erreicht.

Den Vorstand dafür zu erschießen, ist vielleicht etwas heikel. Jeder wusste, dass das böse Enden wird (im gegensatz zu AdvanceTV) und das wurde auch intern mit einkalkuliert. Aber das böse Ende kommt eben so spät, dass es für den damaligen Vorstand keinen Effekt mehr hat und die wichtigen finanzpolitischen Geschäfte durch waren.

Re: neues zur rechtswidrigen Tarifanpassung von 05.2015

Verfasst: Di 15. Jan 2019, 17:40
von dresden-ost
Hallo,

was der PYUR Mitarbeiter schreibt ist falsch. Die Rückerstattung gilt natürlich auch für nicht mehr aktive Verträge. Die wurden schließlich genauso "betrogen" wie die weiterhin aktiven Kunden.
Habe das Formular im Dezember gesendet, obwohl alle benötigten Daten schon vorlagen. Reine Verzögerungstaktik. Paar Kunden werden schon aufgeben.
Heute bei der Hotline nachgefragt- Fall sei geschlossen, es läge nichts vor. PYUR versucht sich hier der Verantwortung zu entziehen in der Annahme, keiner mache eine Welle wegen eines geringen Betrages. Bei einigen wird das funktionieren. Bei mir jedoch nicht. Wellen sind mein Hobby.

Re: neues zur rechtswidrigen Tarifanpassung von 05.2015

Verfasst: Sa 26. Jan 2019, 13:26
von needforspeed
Panpot hat geschrieben:
Fr 21. Sep 2018, 08:46
Das Schreiben geht in 7 Wellen a 25k an die Kunden. Die Kunden können auf den Alttarif wechseln. Werden natürlich auch auf die alten Übertragungsstandards zurückgesetzt. Qualitativ wird man den Unterschied merken. In der Hotline kann man das Formular dazu anfordern. Dies wird vom Kunden ausgefüllt und nach 6 Wochen erfolgt die Erstattung auf das Kundenkonto als Gutschrift...
Das geht an 175k Kunden (7*25k)???

Woher weißte das denn? Ist ja ein hammer!!!!

Re: neues zur rechtswidrigen Tarifanpassung von 05.2015

Verfasst: Sa 2. Mär 2019, 13:38
von bandbreitband
Hat die Rückerstattung bei allen funktioniert?

Die Webseite (https://www.pyur.com/information-zur-tarifmigration) ist immer noch geschaltet, sodass ich mich frage, ob man die Beiträge immer noch zurückfordern kann. Was spräche dagegen, nach dem Wechsel in den alten Tarif wieder in einen aktuellen zu wechseln?

Re: neues zur rechtswidrigen Tarifanpassung von 05.2015

Verfasst: Mi 20. Mär 2019, 10:25
von Kvert
dresden-ost hat geschrieben:
Di 15. Jan 2019, 17:40
Hallo,

was der PYUR Mitarbeiter schreibt ist falsch. Die Rückerstattung gilt natürlich auch für nicht mehr aktive Verträge. Die wurden schließlich genauso "betrogen" wie die weiterhin aktiven Kunden.
Habe das Formular im Dezember gesendet, obwohl alle benötigten Daten schon vorlagen. Reine Verzögerungstaktik. Paar Kunden werden schon aufgeben.
Heute bei der Hotline nachgefragt- Fall sei geschlossen, es läge nichts vor. PYUR versucht sich hier der Verantwortung zu entziehen in der Annahme, keiner mache eine Welle wegen eines geringen Betrages. Bei einigen wird das funktionieren. Bei mir jedoch nicht. Wellen sind mein Hobby.
und, hat es funktioniert?
Ich habe seitdem nichts mehr von Pyur gehört.
Wenn man kein Kunde mehr bei denen ist, versuchen die es auszusitzen, weil wegen den paar Euros geht niemand zu einem Anwalt.
Bei mir wären es 5 Euro x 3 Jahre = 180 Euro

Re: neues zur rechtswidrigen Tarifanpassung von 05.2015

Verfasst: Mi 20. Mär 2019, 19:52
von Wechsler
Kvert hat geschrieben:
Mi 20. Mär 2019, 10:25
und, hat es funktioniert?
Ich habe seitdem nichts mehr von Pyur gehört.
Wenn man kein Kunde mehr bei denen ist, versuchen die es auszusitzen, weil wegen den paar Euros geht niemand zu einem Anwalt.
Bei mir wären es 5 Euro x 3 Jahre = 180 Euro
Bei 180 € lohnt sich durchaus ein gerichtlicher Mahnbescheid, falls auf wiederholte Zahlungsaufforderungen keine Reaktion kommt. Kann man auch online machen. Falls dem nicht widersprochen wird, kannst du vollstrecken. Die Kosten des Verfahrens trägt der Unterliegende. Kommt Widerspruch, beantragst du die Durchführung des gerichtlichen Verfahrens und erhältst nach Einwurf der Begründung vom Amtsgericht einen Termin und einen Beschluß. Danach ist der Instanzenzug zu Ende (da Streitwert < 600 €). Auf die 180 € kommen dann noch ein paar Gerichtskosten drauf, die TC dann eben auch noch bezahlt.

In der Begründung verweist du einfach auf das Urteil vom LG Berlin.

Einen teuren Anwalt braucht es bei solchen Kleinkram nicht und es gibt auch keinen Anwaltszwang am Amtsgericht.