Provider gegen Kunden: Wiederbelebung des Routerzwangs droht

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jebeyer
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Re: Provider gegen Kunden: Wiederbelebung des Routerzwangs droht

Beitrag von jebeyer » Do 27. Feb 2020, 20:37

Update bzgl. Glasfaser:
26. Februar 2020: Q&A zu Glasfaser und Endgerätefreiheit

Glasfasertechnologie ist Zukunftstechnologie. Um angesichts der zunehmenden Anzahl an Glasfaseranschlüssen in Deutschland im Hinblick auf die freie Endgerätewahl gut “gerüstet” zu sein, beantwortet der VTKE die in der Diskussion meistgestellten Fragen.

Die Q&A finden Sie hier (PDF-Dokument).
Quelle: https://vtke.eu/aktuelles/ und weiterführendes Q&A-PDF https://vtke.eu/wp-content/uploads/2020 ... eiheit.pdf
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jebeyer
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Re: Provider gegen Kunden: Wiederbelebung des Routerzwangs droht

Beitrag von jebeyer » Do 18. Jun 2020, 18:30

Update: Quelle: https://vtke.eu/aktuelles/
6. März 2020: VTKE: GEREK-Leitlinien zum Netzabschlusspunkt ermöglichen europaweite Endgerätefreiheit

Der VTKE begrüßt, dass das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) seine Leitlinien zur Festlegung des Netzabschlusspunktes veröffentlicht hat.

Im Einklang mit den Leitlinien können die nationalen Regulierungsbehörden nun den Netzabschlusspunkt rechtssicher und zweifelsfrei an der passiven (Anschluss-)Dose an der Wand (Teilnehmeranschlussleitung) festlegen.

Mit einer Verortung des Netzabschlusspunktes an der „Dose an der Wand“ können die Endnutzer ein Endgerät, das ihren individuellen Ansprüchen am besten entspricht, im Handel erwerben und an ihrem Anschluss nutzen.

Die Leitlinien beschäftigen sich auch mit ‚objektiven technologische Notwendigkeiten‘, die einen Netzabschlusspunkt an anderer Stelle als an der „Dose an der Wand“ begründen könnten. Der VTKE hält in diesem Zusammenhang fest, dass es keine technischen Gründe gibt, die gegen die freie Endgerätewahl sprechen. Dies hat sich in Ländern, in denen die Endgerätefreiheit bereits wiederhergestellt und sehr erfolgreich praktiziert wird (wie bspw. Italien oder Deutschland), bestätigt.

Eine europaweite Harmonisierung der Netzabschlusspunkt-Regulierung zur Wiederherstellung der Endgerätefreiheit in der gesamten Europäischen Union, wie sie nun auf Basis der GEREK-Leitlinien möglich ist, führt zu einem offenen, fairen Wettbewerb im Markt für Telekommunikationsendgeräte und damit zu innovativen Produkten, von denen insbesondere die Endnutzer profitieren.

Die GEREK-Leitlinien zur Festlegung des Netzabschlusspunktes finden Sie hier (pdf-Dokument in englischer Sprache).
Link zum PDF: https://berec.europa.eu/eng/document_re ... s-to_0.pdf
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sparkie
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Re: Provider gegen Kunden: Wiederbelebung des Routerzwangs droht

Beitrag von sparkie » Do 18. Jun 2020, 18:42

danke fuer die Info, liest sich doch ganz nett :D

Franky
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Re: Provider gegen Kunden: Wiederbelebung des Routerzwangs droht

Beitrag von Franky » Do 18. Jun 2020, 19:19

Damit ist das Thema hoffentlich vom Tisch, auch wenn ich leider noch nicht glaube, dass die Betreiber so einfach aufgeben...
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Re: Provider gegen Kunden: Wiederbelebung des Routerzwangs droht

Beitrag von Kasimir » Do 18. Jun 2020, 20:51

[...]Dies hat sich in Ländern, in denen die Endgerätefreiheit bereits wiederhergestellt und sehr erfolgreich praktiziert wird (wie bspw. Italien oder Deutschland), bestätigt.

Eine europaweite Harmonisierung der Netzabschlusspunkt-Regulierung zur Wiederherstellung der Endgerätefreiheit in der gesamten Europäischen Union, wie sie nun auf Basis der GEREK-Leitlinien möglich ist, führt zu einem offenen, fairen Wettbewerb im Markt für Telekommunikationsendgeräte und damit zu innovativen Produkten, von denen insbesondere die Endnutzer profitieren.
den markt muss ich verpasst haben... warum erzählt mir keiner was von der innovativen produktvielfalt..? :lol:

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Re: Provider gegen Kunden: Wiederbelebung des Routerzwangs droht

Beitrag von jebeyer » Mo 21. Sep 2020, 14:46

Update:
17. September 2020: Für mehr Innovation und mehr Breitband: Provider erhalten Unterstützung bei der Umsetzung der Routerfreiheit durch die Bundesnetzagentur (Presseinformation)

Der von der Projektgruppe des Ausschusses technische Regulierung in der Telekommunikation (ATRT) der Bundesnetzagentur veröffentlichte Praxisleitfaden verschafft der Routerfreiheit einen weiteren wichtigen Schub. Der Leitfaden unterstützt Provider bei der für sie verpflichtenden Veröffentlichung von Schnittstellenspezifikationen. Diese sind wichtig für das reibungslose Zusammenspiel von Netz und Endgerät wie Smartphone, Telefon oder Router.

Der VTKE begrüßt die jüngst veröffentlichten Ergebnisse der Projektgruppe. Durch sie können Provider die Schnittstellenspezifikation noch transparenter, praxisnäher und effizienter umsetzen. Auch Innovationen im Bereich der Telekommunikationsendgeräte lassen sich so künftig noch schneller realisieren. Hersteller von Endgeräten können verlässlich Produkte entwickeln, die kompatibel zu den Netzen sind. Da immer mehr Glasfaseranschlüsse auch durch kleinere, regionale Anbieter geschaffen werden, ist eine adäquate Veröffentlichung von Schnittstellenspezifikationen besonders wichtig. Denn nur so kann die hochleistungsfähige Breitbandinfrastruktur schneller ausgebaut und genutzt werden.

Die Projektgruppe „Schnittstellenbeschreibungen gemäß §41c TKG“

Mit dem Anschlussrecht für Telekommunikationsendgeräte sind Netzbetreiber verpflichtet, eine technische Beschreibung ihrer Schnittstellen für den Zugang zum Netz und seinen Diensten (wie z.B. Internetzugang oder Telefonie) zu veröffentlichen.

Daher hat der die Bundesnetzagentur beratende Ausschuss technische Regulierung in der Telekommunikation (ATRT) eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit der praktischen Umsetzung der Veröffentlichungspflichten beschäftigt hat. Diese aus Netzbetreibern, Endgeräteherstellern, Anwendern sowie Experten der Bundesnetzagentur bestehende Projektgruppe hat ihre Arbeit nun abgeschlossen und einen Praxisleitfaden zur Veröffentlichung der Schnittstellenspezifikationen veröffentlicht. Besondere Berücksichtigung fanden dabei die Netzabschlüsse im Next Generation Network (NGN, z.B. xDSL, DOCSIS, FTTx, Mobilfunk) sowie die Anforderungen für die Entwicklung von IP-/SIP-basierten Telekommunikationsendgeräten.

Link zum Mandat, Abschlussbericht und Praxisleitfaden der Projektgruppe sowie zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur:

www.bundesnetzagentur.de/atrt-pg-ssb

17. September 2020: Für mehr Innovation und mehr Breitband: Provider erhalten Unterstützung bei der Umsetzung der Routerfreiheit durch die Bundesnetzagentur (PDF-Dokument)
Quellen:

https://vtke.eu/aktuelles/

https://vtke.eu/wp-content/uploads/2020 ... bungen.pdf

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac ... -node.html
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Re: Provider gegen Kunden: Wiederbelebung des Routerzwangs droht

Beitrag von jebeyer » Fr 20. Nov 2020, 21:44

Update: (Hervorhebungen meinerseits)
19. November 2020: Hintertür für Routerzwang: VTKE warnt vor Umgehung der Endgerätefreiheit bei geplanter Gesetzesänderung (Presseinformation)

Durch einen neu aufgenommenen Absatz im Entwurf der Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist es möglich, per Ausnahmeregelung die Endgerätefreiheit in Einzelfällen außer Kraft zu setzen. Diese Öffnungsklausel birgt das Risiko, dass Verbraucherrechte eingeschränkt und die freie Endgerätewahl de facto abgeschafft werden könnten. Der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) fordert daher die Streichung des Absatzes aus dem Gesetzentwurf.

Der VTKE begrüßt die grundsätzliche Beibehaltung des passiven Netzabschlusspunktes in § 70 Abs. 1 des Entwurfs. Diese Festlegung entspricht den GEREK-Leitlinien zur Festlegung des Netzabschlusspunktes und ist der Grundstein für eine freie Endgerätewahl in Deutschland (GEREK = Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation).

Die in § 70 Abs. 2 neu aufgenommene Regelung, dass die BNetzA Ausnahmen vom passiven Netzabschlusspunkt zulassen kann, führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit und ist geeignet, die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine freie Endgerätewahl de facto abzuschaffen. Es existieren keinerlei technische Gründe, die solche Ausnahmeregelungen erfordern. Die äußerst positiven Erfahrungen mit der freien Endgerätewahl in den letzten mehr als vier Jahren bestätigen dies.

Demgegenüber stehen erhebliche Risiken und Missbrauchspotential durch die Neuregelung. So könnte die Möglichkeit zur Ausnahme vom passiven Netzabschlusspunkt dazu genutzt werden, die Endgerätewahlfreiheit zu umgehen bzw. massiv zu erschweren. Der VTKE sieht die konkrete Gefahr, dass eine Vielzahl von Netzbetreibern Ausnahmen per Allgemeinverfügung über die BNetzA beantragen könnten, die durch die klare Definition des Netzabschlusspunktes als passiv im Gesetz eigentlich verhindert werden sollen.

Für die Verbraucherinnen und Verbraucher zöge dies neben der Einschränkung ihrer Rechte eine unübersichtliche Marktsituation nach sich. Gleichzeitig würde dadurch der Providerwechsel erschwert. Die Verbraucherinnen und Verbraucher könnten dann nämlich nicht mehr davon ausgehen, dass ihr Endgerät überall frei wählbar bzw. weiter nutzbar ist. Das ist weder im Sinne des Verbraucherschutzes noch der Endgerätewahlfreiheit oder des Wettbewerbs für mehr Innovation.

Der VTKE ist daher der Meinung, dass die Ausnahmeregelung in § 70 Abs. 2 gestrichen werden sollte. Ansonsten ist es möglich, dass die Endgerätefreiheit in Deutschland de facto abgeschafft würde.
Quellen:
https://vtke.eu/wp-content/uploads/2020 ... rzwang.pdf

https://vtke.eu/aktuelles/

Meine Meinung: Von dieser "Ausnahmeregelung" werden die Netzbetreiber auch massiv Gebrauch machen, sofern dieser Entwurf unverändert "durchgewunken" wird. Sie dürfte dann eher zur Regel werden.
Dann besteht die "Routerfreiheit" tatsächlich nur noch theoretisch und auf dem Papier.

Da teile ich die Befürchtung des VTKE. Die "Ausnahmeregelungen" dürften schon griffbereit in der Schublade der liegen...
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Re: Provider gegen Kunden: Wiederbelebung des Routerzwangs droht

Beitrag von jebeyer » Mo 10. Mai 2021, 17:26

Update: (Hervorhebungen meinerseits)
7. Mai 2021: TKG-Novelle: TK-Endgerätehersteller begrüßen neues Gesetz – Routerfreiheit bei Glasfaser bestätigt (Presseinformation)

Die Hersteller von Routern, Telefonen, Telefonanlagen und weiteren TK-Endgeräten sehen mit dem neuen Telekommunikationsmodernisierungsgesetz die freie Endgerätewahl in Deutschland bestätigt. Nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat der TKG-Novelle zugestimmt. Auch zukünftig können die Anwender ihr Endgerät am Breitbandanschluss (z.B. Glasfaser, Kabel, DSL oder Mobilfunk) selbst wählen. Die passive Anschlussdose an der Wand als Netzabschlusspunkt gilt unabhängig von der Breitbandtechnologie und damit auch für Glasfaseranschlüsse. Aus Sicht des Verbunds der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) gefordert, auf die Umsetzung der Endgerätefreiheit zu achten. Insbesondere Anbieter von Glasfaseranschlüssen halten sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben und erlauben keine eigenen Endgeräte am passiven Netzabschlusspunkt.

Ausnahmemöglichkeit muss Ausnahme bleiben

Der VTKE warnt auch davor, dass die im Gesetz neu aufgenommene Möglichkeit, Ausnahmen vom passiven Netzabschlusspunkt zuzulassen, die Endgerätefreiheit de facto wieder abschafft. Netzbetreiber können Ausnahmen vom Netzabschlusspunkt per Allgemeinverfügung über die BNetzA beantragen. Es existieren keinerlei technische Gründe, die Ausnahmen vom passiven Netzabschlusspunkt erfordern. Die positiven Erfahrungen mit der Endgerätefreiheit – unabhängig von der Breitbandtechnologie – bestätigen dies.

Auch könnten Ausnahmeregelungen das Recht der Verbraucher auf eine freie Endgerätewahl umgehen. Ein Providerwechsel würde erschwert, weil Verbraucher dann nicht mehr ihr Endgerät überall frei einsetzen können. Das ist weder im Sinne des Verbraucherschutzes, der Endgerätewahlfreiheit noch des Wettbewerbs für mehr Innovation.


Erfolgsgeschichte Routerfreiheit

Die Endgerätefreiheit hat sich bewährt. Viele Verbraucher haben seit der Wiederherstellung der freien Endgerätewahl 2016 von ihrem Recht rege Gebrauch gemacht und sich millionenfach für den Kauf eines eigenen Endgeräts im Handel entschieden. Sie haben so die Hoheit über den vollen Leistungsumfang bei Internet und Telefonie sowie über schnelle Updates ihrer Endgeräte. Außerdem sparen sie die meist hohen Mietgebühren für die vom Provider verbindlich vorgeschriebenen Geräte.
Quellen: https://vtke.eu/aktuelles/
https://vtke.eu/wp-content/uploads/2021 ... Gesetz.pdf
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Re: Provider gegen Kunden: Wiederbelebung des Routerzwangs droht

Beitrag von jebeyer » Di 1. Aug 2023, 19:09

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Re: Provider gegen Kunden: Wiederbelebung des Routerzwangs droht

Beitrag von Jay » Mi 2. Aug 2023, 14:54

jebeyer hat geschrieben:
Di 1. Aug 2023, 19:09
Update:
https://www.golem.de/news/verbaende-end ... 76329.html
Danke für die Info! :)

Das ist ja nicht nur bei Glasfaser der Fall, weil auch in anderen Netzen, funktionierende Gerät abgelehnt werden.
Auch die Erklärung der Netzagentur, macht für mich erneut keinen Sinn.

Bei mir, war der passive Netzabschlusspunkt, eben nicht meine Kabeldose, bei Glasfaser, ist es allerdings genau die.
Wenn ich also nichts falsch verstanden haben, dann müsste auch mein Modem unter die Gerätefreiheit fallen, obwohl die Netzagentur, gegenteiliges behauptet.

Man könnte die Hersteller auch verpflichten, Upates für den User möglich zu machen und mir kommt der Verdacht, das sie es absichtlich so, quasi mit Absprache, so entschieden haben. Ob die Upates nämlich, online für den Kunden oder die Firmen, bereitgestellt werden, bleibt sich gleich.

AVM ist da eine Außnahme, aber sonst ist mir kein Hersteller bekannt, der Userupdates möglich macht und das war für mich am Ende, die Kaufentscheidung für AVM.

Einzig und alleine das ablehnen von Providerboxen, ist legitim, abgesehen von den Boxen, die tatsächlich technisch nicht funktionieren.

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Re: Provider gegen Kunden: Wiederbelebung des Routerzwangs droht

Beitrag von jebeyer » Di 29. Aug 2023, 20:21

Update

29. August 2023 (DE): VTKE: Netzbetreiber wollen zurück zum Routerzwang – eine Bedrohung für die Zukunft des Breitbands in Deutschland

1. August 2023 (DE): Verbände beantragen Ausnahme von Glasfaseranschlüssen vom passiven Netzabschlusspunkt

Quelle: https://vtke.eu/aktuelles/
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Re: Provider gegen Kunden: Wiederbelebung des Routerzwangs droht

Beitrag von jebeyer » Mi 10. Jan 2024, 12:56

Update
https://vtke.eu/aktuelles/
Zusammenfassung:
Beide Seiten haben ihre Standpunkte dargelegt.
Jetzt ist es an der BNA abschließend zu einem Ergebnis zu kommen und eine Entscheidung zu treffen.
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