"Zwangs"-Modems gab es vor der Routerfreiheit ja schon mal bei TC und PC. Z.B. dasThomson THG571K.
Das war vor der Routerfreiheit das Standard-Modem bei TC.
Liegt hier auch noch im Schrank..
Und auch vor dem 1.8.2016 konnte man hinter diesem Kabel-Modem, schon einen Router seiner Wahl betreiben.
Das ist nicht der Punkt.
Bei mir war das damals eine FB 7490.
Der Begriff "Routerfreiheit" war/ ist insofern etwas "irreführend", hatte sich aber so "eingebürgert".
Es ging eigentlich um die "Modem" Freiheit, also die freie Wahl eines eigenes Modems oder im Falle einer Kabel-FB, eben einem Kabel-Modem-Router Kombigerät.
Und auch jetzt hat TC, die WLAN-Kabelbox als Standard-Gerät und festen Vertragsbestandteil, in allen (Internet)Verträgen (außer GB-Tarif).
Dieses lässt sich aber durch Pyur in den Bridge-Mode schalten.
Dann kannst du auch jeden Router deiner Wahl dahinter betreiben.
Die Anzahl derer mit einer "freien" Kabel-FB (6490, 6590, 6591) dürfte zusammen um einiges über der Anzahl aktivierter TC4400 liegen.
Und in Relation zu den Kunden, welche das "Standard-Gerät" des Providers nutzen, werden sowohl FB als auch TC4400 Nutzer immer noch relativ gering sein.
Das was du willst, gab es genau so vor der dem 1.8.16 schon einmal... Und das ist nun einmal das Gegenteil von freier Endgeräte-Wahl gewesen.
Um dies zu ändern wurde ja das Gesetz beschlossen und zum 1.8.16 eingeführt.
Und als passiver Netzabschluss die "Dose" beim Kunden in der Wohnung definiert.
Wenn das also (wieder) so kommen würde, würde dein TC4400 wieder "offline" gehen, von Pyur also (dauerhaft) deaktiviert werden.
Und du würdest von Pyur die WLAN-Kabelbox aka Compal CH7467CE (nur DOCSIS 3.0, 20x8 Kanäle max.) "zwangsverordnet" bekommen.
Im übrigen ein Gerät mit Intel-PUMA Chipsatz... Wie ja auch die FB.
Und wenn du "Pech" hast, auch nur ein Compal CH7485E.
Das unterstützt maximal gar nur 16x4 Kanäle. Da "nützen" dir die momentanen 20x4 am Arris oder Cisco dann auch nichts mehr...
Wenn Pyur der Meinung ist, das ist "ausreichend", dann musst du es (zähneknirschend) "akzeptieren"...
Denn dein (deaktiviertes) TC4400 wäre ja dann nur noch ein teurer "Briefbeschwerer"und im Prinzip, zumindest in D., quasi "unverkäuflich".
Denn es verfahren ja dann alle Provider (wieder) so.
Also: geliefert wie bestellt, aus Sicht der Provider dann natürlich...
Da ist ja nun auch schon genug drüber diskutiert worden... In diesem Falle hättest du dann sowieso keine (Aus)Wahl mehr...
Diese Entscheidung würde dir dann von Pyur (wieder) abgenommen...
Und im Falle des GB-Tarifs eine 6591, und zwar alternativlos, da Pyur bis dato gar kein anderes DCOCSIS 3.1 Gerät im Angebot hat.
Für DSL oder FTTH Anschlüsse von Pyur gilt dies analog. Auch da "müsstet" du dann das Provider-Gerät nehmen.
Denn das Gesetz schließt ausdrücklich auch FTTH und DSL Geräte mit ein. Auch hier gilt seit 1.8.16 bis jetzt: freie Endgeräte Wahl durch den Kunden.
Un da gibt es auch keinen "Verhandlungsspielraum" seitens der Provider ggü. dem Kunden. Sie dürfen dem Kunden kein Gerät verweigern.
Sofern es der allgemeinen (DOCSIS)Spezifikation wie auch der Schnittstellenbeschreibung des Providers entspricht.
Und für jemanden der die SIP-Telefonie von Pyur über sein eigenen Router z.B eine FB7590 nutzen möchte, gibt es dann auch (wieder) keine Zugangsdaten mehr.
Telefonieren mit PYUR Telefonie, geht dann auch wieder nur über das Provider-Gerät. Also wie "früher".
Alternative SIP Anbieter mal außen vor.
Und bei (V)DSL Anschlüssen würde dann der Provider auch wieder keine Verpflichtung mehr dazu haben, dem Kunden die Zugangs(Einwahl)-Daten zur Verfügung zu stellen. Dieser "müsste" ja dann sowieso das Provider-Gerät zur Einwahl nutzen. Ein eigenes Gerät an der "Dose" wäre ja dann nicht mehr "erlaubt"...