https://winfuture.de/news,116428.htmlDas Urteil ist noch nicht rechtskräftig (OLG Frankfurt am Main vom 9.04.2020, Az. 1 U 46/19). Einen ähnlichen Fall beschäftigte die Verbraucherzentrale Brandenburg zudem mit dem Kabelnetzbetreiber-Anbieter PYUR. Auch PYUR versucht sich vertraglich Preiserhöhungen von bis zu 5 Prozent ohne Kündigungsmöglichkeit zu sichern.
Richter untersagen Drillisch Preiserhöhungen ohne Widerspruchsrecht
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Richter untersagen Drillisch Preiserhöhungen ohne Widerspruchsrecht
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