Laut akt, BGH Urteil muss ein öffentlicher Hotspot auf dem eigenen Router vom Kunden geduldet werden. Eine Einwilligung ist nicht erforderlich.
(Community WLAN)
Hotspot BGH Urteil
Re: Hotspot BGH Urteil
der muss ueberhaupt nicht geduldet werden:
es ging hier eher darum, dass vom Provider still und heimlich erst mal Fakten geschaffen werden, die vom Kunden aktiv wieder beseitigt werden muessen. Also opt-out statt opt-in.
Der ganze Vorgang zeigt mal wieder, wie man als Kunde behandelt wird, wenn man den Weg des geringsten Widerstandes geht und genau alles das tut was der Provider per default vorschlaegt. Das beginnt schon mit der Miete einer entsprechenden AIO-Providerbox
mit einem eigenen Router waere das hingegen nicht passiert
Bundesgerichtshof: Unitymedia darf Mietrouter in Hotspots verwandelnJeder Kunde habe zudem die Möglichkeit, den Wifispot auf dem von ihm genutzten Gerät im Kundencenter zeitweise oder vollständig zu deaktivieren.
es ging hier eher darum, dass vom Provider still und heimlich erst mal Fakten geschaffen werden, die vom Kunden aktiv wieder beseitigt werden muessen. Also opt-out statt opt-in.
Der ganze Vorgang zeigt mal wieder, wie man als Kunde behandelt wird, wenn man den Weg des geringsten Widerstandes geht und genau alles das tut was der Provider per default vorschlaegt. Das beginnt schon mit der Miete einer entsprechenden AIO-Providerbox
mit einem eigenen Router waere das hingegen nicht passiert