Natürlich geht das. Aber ist eben nicht so trivial. Drum schrieb ich ja: "nicht so ohne weiteres". Kann auch durchaus sein, dass dies der Verkäufer schon erledigt hat. Solche "Eingriffe" haben immer ein gewisses "Rest-Risiko". Man kann auch dann mit einem (in deinem Falle 60 €) teuren "Briefbeschwerer" oder alternativ "Türstopper" dastehen...
Nur auf das Video würde ich mich nicht verlassen...Da gibt es bessere Quellen. Z.B. IP-Phone Forum..
PS: Und die Frage wem die VFKD-6490 (HomeBox) eigentlich (noch) gehört bzw. wer im Falle der Rückforderung seitens VFKD, die Box dann "bezahlen" darf, steht natürlich auch noch im Raum.
Meiner Meinung nach, der ursprüngliche VFKD-Kunde, der die Box von VFKD gemietet hat (m.W. kann man die HomeBox 6490 von VF nur mieten) und dann verkauft hat.
Oder dieser hat die Gebühr bei Nicht-Rückgabe ("Strafgebühr") schon entrichtet (m.W. 160€)... Da dürfte sich der "Gewinn", bei einem momentanen NP von 155 € für eine "freie" 6490, wohl in Grenzen halten.
Wenn er sie natürlich von VFKD käuflich erworben hat (sofern dies bei VFKD möglich ist), sieht das ganze natürlich wieder anders aus.