Preiserhöhung von 14,99 auf 19,99 Euro :-(
Re: Preiserhöhung von 14,99 auf 19,99 Euro :-(
Also ich will jetzt keine juristische Diskussion vom Zaun brechen. Bezüglich Geringfühigkeit nenne dir nur mal zwei Beispiele aus dem Arbeitsrecht. Das Essen eines belegten Brötchens durch eine Bäckereiangestellte oder das Einbehalten eines Pfandbons im Wert von ca. 2€ haben zu fristlosen Kündigungen geführt. Diese Kündigungen sind durch die Gerichte bestätigt worden.
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Re: Preiserhöhung von 14,99 auf 19,99 Euro :-(
Nein. Dass man die Änderung nicht hinnehmen muss, heißt nicht, dass man den Vertrag auflösen kann. Das heißt lediglich, dass man das Recht hat, dass der Vertrag nach den alten Konditionen fortgeführt wird. Wenn du dir mit TC aber einig wirst, dass ihr beide nicht mehr miteinander wollt, dann kann mam natürlich einen Auflösungsvertrag schließen. Das dürfte aber unwahrscheinlich sein. Lieber nimmt TC 56 cent weniger, als einen Kunden zu verlieren.berndione hat geschrieben: Do 28. Sep 2017, 21:10 Nun, es gilt jetzt nicht mehr ein spezieller Paragraf im TKG sondern der §314 BGB. Eine einseitige Vertragsänderung muss der Kunde nicht hinnehmen. Wie man die Vertragsauflösung dann nennt ist doch zweitrangig. Du musst i.d.R. nur vorher abmahnen.
Und was die Geringfügigkeit betrifft im Vergleich mit dem Pfandbon: die Medien haben geflissentlich darauf verzichtet, den wirklichen Tatverlauf wiederzugeben, und so getan, als ginge es nur um die 2 Euro. Die Hintergründe sind ein wenig komplexer. U.a. hat die Kassiererin versucht, die Schuld auf ihre Kollegen zu schieben.
Achja: letztinstanzlich wurde die Kündigung dann trotzdem als unrechtmäßig abgetan und musste zurückgenommen werden.
Re: Preiserhöhung von 14,99 auf 19,99 Euro :-(
btw, die rechnungen sind da... ^^
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Re: Preiserhöhung von 14,99 auf 19,99 Euro :-(
Du willst jetzt nicht wirklich Arbeitsrecht (Vertrauensbruch) mit Vertragsrecht vergleichen, oder?berndione hat geschrieben: Fr 29. Sep 2017, 09:55 Also ich will jetzt keine juristische Diskussion vom Zaun brechen. Bezüglich Geringfühigkeit nenne dir nur mal zwei Beispiele aus dem Arbeitsrecht. Das Essen eines belegten Brötchens durch eine Bäckereiangestellte oder das Einbehalten eines Pfandbons im Wert von ca. 2€ haben zu fristlosen Kündigungen geführt. Diese Kündigungen sind durch die Gerichte bestätigt worden.
Re: Preiserhöhung von 14,99 auf 19,99 Euro :-(
Ich will hier nichts vergleichen. Mir ging es nur darum was deutsche Gerichte als nicht geringfügig ansehen.
Re: Preiserhöhung von 14,99 auf 19,99 Euro :-(
Aber es wurde ja als geringfügig angesehen?! Also die Sache mit den Pfandbons...
Re: Preiserhöhung von 14,99 auf 19,99 Euro :-(
Es gibt jetzt die Möglichkeit, die der Preiserhöhung damals widersprochen oder der Anpassung nicht ausdrücklich zugestimmt haben, das zu viel gezahlte Geld zurückzufordern/ den Vertrag zu den alten Konditionen fortzuführen zu lassen:
https://www.pyur.com/information-zur-tarifmigration
Tele Columbus wurde dazu vom Gericht verdonnert:
viewtopic.php?f=7&t=422&start=500#p15250
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