Außerdem: Leihgerät, also (noch) Eigentum von Pyur. Es wurde ihm zur Nutzung, für die Dauer des Vertrages, von Pyur überlassen.
Und 2000 2657 ist die Internationale Version der 6490, glaube kaum, dass die von Pyur ist. Wenn doch, bleibt der Sachverhalt der gleiche.
Artikel-Nr.: "2000 2778" Retail-Boxen, Handelsware
Artikel-Nr.: "2000 2657" FB6490 Cable International
Artikel-Nr.: "2000 2691" KDG Providerbox, VF Homebox 3
Artikel-Nr.: "2000 2689" Unity Media Edition (Weiss)
Wenn es ein Leihgerät aus einem alten (Pyur, Primacom) Vertrag ist, hat offenbar der Kunde (Verkäufer), trotz Aufforderung oder auch (noch) nicht erfolgter selbiger, die 6490 (noch) nicht an Pyur zurückgeschickt oder "vergessen"
Auszug aus der aktuellen PL (S.17):
Ersatz Kabelmodem bei Verlust, Beschädigung oder Nichtzurücksendung 80 €
Ersatz FRITZ!Box bei Verlust, Beschädigung oder Nichtzurücksendung 160 €
So kann man die FB natürlich auch von Pyur "kaufen"...
In sein Eigentum ist die 6490 aber, meiner Auffassung nach, deshalb noch lange nicht "automatisch" übergegangen.
Es sei denn Pyur möchte die FB 6490 ausdrücklich nicht wieder zurück haben, verzichtet also auf die Rücksendung.
Sowas würde ich mir, dann aber auch schriftlich, von Pyur bestätigen lassen.
Wenn er die 6490 regulär von Pyur käuflich erworben hat, sieht das natürlich (logischerweise) anders aus.
Meines Wissens nach, verkauft Pyur oder früher Primacom aber keine 6490, sondern "verleiht" sie nur. Wie auch die WLAN-Kabelbox.
Das Pyur, die vom Kunden nach Vertragsende zurückgeforderte bzw zurückgesandte FB, wieder "recycelt", sprich als "refurbished" Gerät, wieder an andere Pyur Kunden verschickt, ist nicht neu und durchaus üblich.
Siehe auch hier:
viewtopic.php?f=4&t=2010
Und das gilt im Prinzip auch für die WLAN-Kabelbox (Compal).
Anspruch auf ein fabrikneues (unbenutztes) Gerät in OVP, hat der Kunde, m.M.n., hier nicht.
Techn. einwandfrei, also voll funktionsfähig, muss es jedoch schon sein.
PS: Mein Vertrag läuft zwar noch, aber auch ich habe noch ein Thomson Modem und ein Compal (damals noch von TC) im "Schrank".
Für das Thomson kam auch noch keine Rückforderung. Aber mein "Eigentum" ist es bis dato trotzdem noch nicht. Das Compal auch nicht.