Seite 1 von 1

AVM verhindert Verkauf gebrauchter Fritzboxen

Verfasst: Mo 30. Mär 2020, 11:00
von Kasimir

Re: AVM verhindert Verkauf gebrauchter Fritzboxen

Verfasst: Mo 30. Mär 2020, 11:40
von KDG-Techniker
So ein quatsch! Besser als wenn sie auf dem Müll landen!

Re: AVM verhindert Verkauf gebrauchter Fritzboxen

Verfasst: Mo 30. Mär 2020, 12:26
von Kasimir
nicht für AVM ;)

Re: AVM verhindert Verkauf gebrauchter Fritzboxen

Verfasst: Mo 30. Mär 2020, 12:40
von KDG-Techniker
Kasimir hat geschrieben:
Mo 30. Mär 2020, 12:26
nicht für AVM ;)
Ganz ehrlich ich würde versuchen die dann irgendwie anders unter die Leute zu bringen... zumal alle Fritzboxen vom Provider bezahlt wurden UND zusätzlich von den Kunden, welche Sie nicht zurück geschickt haben :)

Re: AVM verhindert Verkauf gebrauchter Fritzboxen

Verfasst: Mo 30. Mär 2020, 14:48
von Kasimir
na ja, vom der Asche die die Provider und der Händler danach machen, hat AVM ja nix, die haben die Geräte ja sicher zu gedrückten Konditionen an die Provider abgegeben... und wenn da jetzt ein Händler auftritt, alte Kabelgeräte aufkauf und den Mark flutet, kann ich verstehen das avm anpisst ist... und sooo groß ist der Markt für freie Kabelmodems nicht

Re: AVM verhindert Verkauf gebrauchter Fritzboxen

Verfasst: Mo 30. Mär 2020, 17:47
von jebeyer
Die Überschrift ist aber etwas missverständlich. ;)

Die Retail-Version, im Falle der 6490 also mit Artikelnummer: 20002778, kann man natürlich uneingeschränkt weiterverkaufen.

Gebrandete Boxen sind wieder ein anderes Thema...

Re: AVM verhindert Verkauf gebrauchter Fritzboxen

Verfasst: Sa 4. Apr 2020, 14:06
von oschn
KDG-Techniker hat geschrieben:
Mo 30. Mär 2020, 12:40
zumal alle Fritzboxen vom Provider bezahlt wurden UND zusätzlich von den Kunden, welche Sie nicht zurück geschickt haben :)
Es handelt sich wohl eher um Bestände, die UM/VF/KD loswerden will, weil man auf DOCSIS-3.1-Geräte umsteigt. Die sind also entweder nie an Kunden rausgegangen, oder von diesen zurückgesendet worden. Ziemlich sicher kauft keiner 20.000 einzelne FritzBoxen bei eBay-Kleinanzeigen auf.

Im Übrigen ist die Produktnummer egal. Auch gebrandete Geräte können selbstverständlich weiterverkauft werden. Das war bzw. ist bei Handys doch auch erlaubt.

Re: AVM verhindert Verkauf gebrauchter Fritzboxen

Verfasst: Sa 4. Apr 2020, 14:11
von jebeyer
Wenn das gebrandete Gerät dein Eigentum ist, spricht sicherlich nichts dagegen (bei Privatverkäufen).

Re: AVM verhindert Verkauf gebrauchter Fritzboxen

Verfasst: Sa 4. Apr 2020, 16:01
von KDG-Techniker
jebeyer hat geschrieben:
Sa 4. Apr 2020, 14:11
Wenn das gebrandete Gerät dein Eigentum ist, spricht sicherlich nichts dagegen (bei Privatverkäufen).
AVM hat damit zurecht ordentlichen Shitstorm geerntet...siehe twitter... sollen die ehemaligen Unitymedia Geräte auf dem Müll landen?...
Habe ihn auch schon angeschrieben ob er mir günstig eine abgibt... ich will auch ne weiße haben :P

außerdem sollten Sie doch mal drüber nachdenken was das für Langzeitwirkung hat... jemand der sich dadurch günstig ein AVM Produkt zulegt, wird langfristig dann auch bei AVM Produkten bleiben bzw. es lieben lernen... einfach nicht weitergedacht...

Die lächerlichen Rechtfertigungen dazu auf twitter...

Re: AVM verhindert Verkauf gebrauchter Fritzboxen

Verfasst: Sa 4. Apr 2020, 16:31
von jebeyer
Es gibt halt immer zwei Seiten einer Medaille.

Einerseits sind es im Prinzip nach dem Entfernen des Brandings und Aufspielen der Retail-FW vollwertige 6490, die sich im praktischen Einsatz, funktional, durch nichts (mehr) von einer Retail-6490 unterscheiden. Vom weißen Gehäuse mal abgesehen. ;)

Und es ist ja auch kein Hexenwerk, das Branding von einer Provider-6490 zu entfernen, da gibt es ja einschlägige detaillierte Anleitungen dazu im Netz.
Die werden AVM auch bekannt sein.

Im privaten Bereich sicher unproblematisch.

Aber:

Nur will AVM eben für so eine, von einem "Wieder-Aufbereiter", modifizierte Box keinerlei Funktionsgarantie übernehmen.

Das AVM Garantie-Ansprüche und jeglichen Support für diese Boxen ablehnt, wäre für mich daher schon noch nachvollziehbar.

Nur das generelle Verkaufsverbot für diese Boxen halte auch ich für überzogen bzw. problematisch.

Bei Gewährleistungsansprüchen und Reklamationen bzw. im Reparaturfall ist der Händler ja der zuständige Ansprechpartner und in diesem konkreten Fall nicht AVM.

Insofern kann ich den Twitter-Shitstorm auch wiederum nachvollziehen. Klassisches Eigentor für AVM...

Re: AVM verhindert Verkauf gebrauchter Fritzboxen

Verfasst: Sa 4. Apr 2020, 17:27
von Kasimir
wären es 100 gewesen, wär das AVM sicher egal gewesen... aber bei der Menge

Re: AVM verhindert Verkauf gebrauchter Fritzboxen

Verfasst: Sa 4. Apr 2020, 17:41
von jebeyer
Ganz bestimmt. Und natürlich geht es AVM dabei ganz offensichtlich vorrangig um entgangene Gewinne...
Und das lässt dann auch das Verkaufsverbot aus AVM-Sicht "logisch" erscheinen.

Denn die Käufer einer solchen Box, fallen für AVM ja weg...
Ansonsten hätte ja auch ein Verzicht auf jeglichen Support/ Gewährleistung bzw. Garantie, seitens AVM, für diese Boxen vollkommen ausgereicht.

Insofern wirken für viele die Gegen-Argumente von AVM nur vorgeschoben bzw. sie halten ein generelles Verkaufsverbot in diesem Falle für nicht gerechtfertigt.

Re: AVM verhindert Verkauf gebrauchter Fritzboxen

Verfasst: So 5. Apr 2020, 10:38
von oschn
Ist die Frage, worauf sich das Verkaufsverbot begründet. Man könnte hier mit Urheberrecht argumentieren, da der Händler keine Lizenz für die Nutzung der Firmware hat. Evtl. könnte man noch anführen, dass das Ändern des Bootloaders eine Art Lizenzverletzung ist, vergleichbar mit einfügen einer Seriennummer zur automatischen Windows-Aktivierung im BIOS. Aber das müssen wohl die Gerichte entscheiden.
jebeyer hat geschrieben:
Sa 4. Apr 2020, 14:11
Wenn das gebrandete Gerät dein Eigentum ist, spricht sicherlich nichts dagegen (bei Privatverkäufen).
Auch als gewerblicher Verkäufer darfst du Boxen, an denen du Eigentum erworben hast (was bei 20k Geräten anzunehmen ist), weiterverkaufen. Für die Leute, die diese Boxen dann erwerben, ist es sowieso recht einfach anzunehmen, dass sie aufgrund gutgläubigen Erwerbs rechtmäßige Eigentümer geworden sind. Das gilt auch für Boxen von eBay-Kleinanzeigen.