Modem defekt - Ersatz: Kabelbox als Modem konfiguriert

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Jogibär
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Modem defekt - Ersatz: Kabelbox als Modem konfiguriert

Beitrag von Jogibär » Fr 10. Apr 2020, 20:04

Hallo zusammen,

nach fast 8 Jahren treuer Dienste hat das Thomson-Modem THG 571K bei mir den Geist aufgegeben. Die Zustellung eines Ersatzgerätes erfolgte nach Meldung an der Hotline erfreulicherweise sehr zügig und absolut unkompliziert.

Als Ersatzgerät erhielt ich die Kabelbox Compal CH7467CE. Direkt nach Empfang schloss ich diese an und richtete WLAN und das Heimnetzwerk ein. Leider ging die Internetverbindung und Telefonie noch nicht. Nach kurzer Rücksprache mit der Hotline sollte ich noch 2-3 Stunden warten, dann aktiviere sich das Gerät selbst.
Als nach der Zeitspanne immer noch nichts passierte, startete ich die Box neu. Der Neustart dauerte etwas länger, die Verbindung zum Kabelnetz wurde 2 oder sogar 3 Mal neu hergestellt. Offensichtlich lud die Box eine neue Konfiguration und startete selbstständig neu. Danach gingen jedenfalls Internet und Telefonie wieder.
Allerdings war nun das WLAN plötzlich weg. In der Web-Konfiguration der Box war WLAN deaktiviert und ließ sich auch nicht wieder aktivieren. Der Mitarbeiter an der Hotline stellte fest, dass bei meinem Altvertrag ja ein reines Modem hinterlegt war und deswegen das Ersatzgerät auch nur als Modem konfiguriert sei (ohne WLAN und ohne Router-Funktion). Ich erwiderte, dass bei Vertragsschluss ein WLAN-Router D-Link DIR-615 gratis mitgeliefert wurde. (Der hatte zwar schon vor ein paar Jahren den Geist aufgegeben, allerdings ist auch die von mir ersatzweise angeschaffte Fritzbox 4020 zuletzt ausgefallen.) Er meinte jedenfalls er hätte keine Berechtigung die Box anders zu konfigurieren.

Plötzlich bemerkte er, meine Internetgeschwindigkeit sei viel zu langsam (habe noch einen Altvertrag 2er Kombi 16). Ich entgegnete die Geschwindigkeit sei für mich vollkommen ausreichend und zufriedenstellend. Er erwiderte, sie sei zu langsam. Da wurde es mir zu bunt. Ich teilte ihm mit, dass nur ich als Verbraucher feststellen könne, ob die von mir gebuchte Internetgeschwindigkeit für mich ausreichend schnell sei. Wir verabschiedeten uns dann kurz und das Gespräch war beendet.

Fazit:
Was sitzen denn da bitteschön für Kleingeister? Wieso verschickt man eine technisch voll ausgestattete Kabelbox und betreibt dann einen Aufwand, die meisten Standardfunktionen darin abzuschalten. Das wäre doch nun wirklich eine hervorragende Möglichkeit gewesen, sich als moderner, kundenfreundlicher Anbieter zu präsentieren. Stattdessen folgt dann noch so ein Blödsinn wie im letzten Telefonat, wo auf - je nach Sichtweise - unverschämte oder einfach nur äußerst plumpe Art und Weise versucht wird, ein Verkaufsgespräch anzubahnen.

Aber wenn TC/Pyur sich auf die alten Vertragszustände beruft, kann ich das auch. Im Juni ziehe ich um, Kabelnetz ist in der neuen Wohnung nicht vorhanden. Da ich noch den Altvertrag von 2012 habe, werde ich mich auch auf die Kündigungsklausel der damals geltenden AGB berufen. Die sah damals noch vor, dass bei Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet eine fristlose Kündigung zum Ende des Auszugsmonats möglich ist. Die Option ziehe ich dann. Eigentlich schade, bin ich doch über die Jahre ganz zufrieden gewesen. Aber so ein Vorfall macht den Abschied dann doch wieder etwas leichter.

oschn
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Re: Modem defekt - Ersatz: Kabelbox als Modem konfiguriert

Beitrag von oschn » Sa 11. Apr 2020, 12:57

Jogibär hat geschrieben:
Fr 10. Apr 2020, 20:04
Allerdings war nun das WLAN plötzlich weg. In der Web-Konfiguration der Box war WLAN deaktiviert und ließ sich auch nicht wieder aktivieren. Der Mitarbeiter an der Hotline stellte fest, dass bei meinem Altvertrag ja ein reines Modem hinterlegt war und deswegen das Ersatzgerät auch nur als Modem konfiguriert sei (ohne WLAN und ohne Router-Funktion). Ich erwiderte, dass bei Vertragsschluss ein WLAN-Router D-Link DIR-615 gratis mitgeliefert wurde. (Der hatte zwar schon vor ein paar Jahren den Geist aufgegeben, allerdings ist auch die von mir ersatzweise angeschaffte Fritzbox 4020 zuletzt ausgefallen.) Er meinte jedenfalls er hätte keine Berechtigung die Box anders zu konfigurieren.
Ja, das ist so. Wenn dein Vertrag von damals keine WLAN-Option vorsah, wird das nicht provisioniert. Ich kann mir sogar vorstellen, dass das unter dem alten Vertrag gar nicht möglich ist, eine WLAN-Option zu aktivieren. Das wäre dann erst möglich, wenn man in einen anderen Tarif wechselt.

Auch wenn es für dich ärgerlich ist, kann ich PYUR verstehen: man ist dort selbstverständlich daran interessiert, die Kundenstruktur einfach zu halten. Zig Leute auf alten Verträgen zu halten, verursacht zusätzlichen Aufwand. Also wird man im Rahmen der eigenen Möglichkeiten versuchen, die Kunden in die aktuellen Tarifmodelle zu transferieren. Nur eine Box anzubieten, ist hingegen aus logistischen Gründen sinnvoll. Es vereinfacht die Beschaffung und Lagerhaltung, die Erstellung von Konfigurationsprofilen, etc. Wäre der preisliche Unterschied zu einem neuen Tarif denn so groß?
Aber wenn TC/Pyur sich auf die alten Vertragszustände beruft, kann ich das auch. Im Juni ziehe ich um, Kabelnetz ist in der neuen Wohnung nicht vorhanden. Da ich noch den Altvertrag von 2012 habe, werde ich mich auch auf die Kündigungsklausel der damals geltenden AGB berufen. Die sah damals noch vor, dass bei Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet eine fristlose Kündigung zum Ende des Auszugsmonats möglich ist. Die Option ziehe ich dann. Eigentlich schade, bin ich doch über die Jahre ganz zufrieden gewesen. Aber so ein Vorfall macht den Abschied dann doch wieder etwas leichter.
Diese Klausel gibt es auch in den aktuellen AGB. Was anderes wäre rechtlich auch kaum haltbar, bzw. ohne diese Klausel würde sich diese aus den BGB-Normen von selbst ergeben. Sie wird in den AGB nur präzisiert. Und davon würde ich im Falle eines Umzuges selbstverständlich immer Gebrauch machen, egal wie gut oder schlecht ich mit dem Anbieter gefahren bin. Hättest du sonst ernsthaft in Erwägung gezogen, deinen Vertrag bis Ende der Mindestlaufzeit weiterlaufen zu lassen und zu bezahlen?

PS: Wahrscheinlich wird man dir trotzdem eine 3-monatige Frist aufhalsen. Und so, wie PYUR das abwickelt, beginnt diese Frist erst mit Auszug bzw. Umzug zu laufen, da du vorher keine Umzugsbestätigung vorweisen kannst. Das machen soweit ich weiß aber alle Anbieter so. Für rechtens halte ich das nicht, aber da müsste dann jemand aktiv werden. Was bei ~50-100 Euro die meisten dann leider doch scheuen.

PPS: Die unverschämten Upselling-Tricks von PYUR kommen übrigens auch bei anderen Anbietern immer mal wieder vor.

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Re: Modem defekt - Ersatz: Kabelbox als Modem konfiguriert

Beitrag von Jogibär » So 12. Apr 2020, 02:04

Ja, das ist so. Wenn dein Vertrag von damals keine WLAN-Option vorsah, wird das nicht provisioniert. Ich kann mir sogar vorstellen, dass das unter dem alten Vertrag gar nicht möglich ist, eine WLAN-Option zu aktivieren. Das wäre dann erst möglich, wenn man in einen anderen Tarif wechselt.
In 2012 gab es defacto keine WLAN-Option, da TC nur die Thomson-Modems anbot. Ich kann jedoch nicht verstehen, wieso ein Altvertrag es verhindern sollte, dass eine heutzutage übliche Leistung provisioniert werden soll.
Von meinem Arbeitgeber kenne ich es, dass im Zuge einer Unternehmensübernahme eine alte, etablierte, branchenspezifische Software zur Verwaltung von Kunden- und Vertragsdaten durch ein neues System abgelöst wurde. Dabei wurden sämtliche Daten und Verträge in das neue System migriert und stehen nun in den aktuellen Prozessen zur Verfügung.
Hier im Forum wurde vor einiger Zeit berichtet, dass TC im Zuge der Primacom-Übernahme den alten Kundenservice in Hannover geschlossen hat und auf den Primacom-Kundenservice und dessen Software umgestiegen ist. Im Zuge dessen wurden für Bestandskunden und deren Altverträge neue Vertragsnummern vergeben. M. E. wäre das die optimale Gelegenheit, Altverträge in das neue Schema und Prozesse zu übertragen und dann eben bei einem Gerätewechsel (Modem -> Kabelbox) grundsätzlich die vollen Funktionen der Box anzubieten.
Nur eine Box anzubieten, ist hingegen aus logistischen Gründen sinnvoll.
Das unterstütze ich voll und ganz.
Diese Klausel gibt es auch in den aktuellen AGB. [...] Wahrscheinlich wird man dir trotzdem eine 3-monatige Frist aufhalsen. Und so, wie PYUR das abwickelt, beginnt diese Frist erst mit Auszug bzw. Umzug zu laufen, da du vorher keine Umzugsbestätigung vorweisen kannst.
Ich weiß. Der entscheidende Unterschied ist, in den aktuellen AGB wird eine 3-monatige Kündigungsfrist vereinbart. Laut der damals geltenden AGB kann die Kündigung jedoch fristlos zum Monatsende des Auszugs erfolgen. Das macht m. E. schon einen Unterschied. Da die Kündigungsbestätigung für die bisherige Wohnung gestern eingetroffen ist, werde ich bei Gelegenheit TC die Kündigung erklären und als Belege die Kündigungsbestätigung und einen Auszug aus dem neuen Mietvertrag senden. Das sollte als Beleg ausreichen. Die amtliche Meldebescheinigung ist ja nur ein Beispiel als Beleg.

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