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Kündigung

Verfasst: Do 17. Mär 2022, 20:24
von Zyona
Szenario

Alte Wohnung - PŸUR Internet ohne TV
Kein weiter Anbieter von Nöten (Zuweisungen Ip und so)
Monatlicher Betrag 30€

Umzug in neue Stadt

Hier gehört der Anschluss einer anderen Firma und ich muss erst ein Paket bei denen buchen damit ich meinen Internetanschluss über PŸUR wieder nutzen kann.
Hier fallen 20€ Mehrkosten an, welche ich beim abschließen meines Vertrages mit PŸUR nicht kannte.

Ich wollte hier nun von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und warte noch auf Antwort.


Kann jemand dieses Szenario?

Danke

Re: Kündigung

Verfasst: Fr 18. Mär 2022, 06:46
von mephistopheles
ja, hatte ich bei meinem Wechsel (Kündigung durch t-com). Angebot bei Vodeafone (Red-Tarif) eingeholt. Als das Anbebot kam:
1. Red-Tarif ist nixx, da V. die Leitung nicht gehört, muss angemietet werden
2. Möglicher Tarif plus Leitungsmiete ca. 30 €/Monat mehr
3. Angebotsanfrage sofort schriftlich widerrufen.
4. Weiter gesucht ...

oder hier in diesem Falle würde ich mir das Angebot des örtlichen Anbieters ansehen.

Re: Kündigung

Verfasst: Fr 18. Mär 2022, 07:10
von Zyona
Der Vertrag läuft ja noch bis 2023…

Re: Kündigung

Verfasst: Fr 18. Mär 2022, 08:48
von PiKe
Zyona hat geschrieben: Do 17. Mär 2022, 20:24
Hier gehört der Anschluss einer anderen Firma und ich muss erst ein Paket bei denen buchen damit ich meinen Internetanschluss über PŸUR wieder nutzen kann.
Hier fallen 20€ Mehrkosten an, welche ich beim abschließen meines Vertrages mit PŸUR nicht kannte.

Vermutlich war in deiner alten Wohnung der Grundanschluss in den Nebenkosten enthalten. Das ist nicht unüblich und bei mir z.B. auch so.

Re: Kündigung

Verfasst: Fr 18. Mär 2022, 12:09
von Zyona
Tatsächlich ist das NICHT der Fall. Soeben nachgeschaut.

Re: Kündigung

Verfasst: Sa 19. Mär 2022, 10:18
von mephistopheles
@Zyona, ein Blick in die AGB hätte genügt. Von Sondekündigungsrecht brauc nicht mal die Rede sein.
7.4. Der Kunde hat insbesondere im Fall der Kündigung seiner Wohnung
und Umzug in ein von der Gesellschaft nicht versorgtes Gebiet das Recht,
den Vertrag gemäß, soweit dieser die Erbringung von Telekommunikati-
onsdiensten im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG) umfasst,
gemäß § 60 Abs. 2 TKG mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende zu
kündigen, jedoch frühestens mit Wirkung zum Ende des Monats, in dem er
aus der Wohnung auszieht. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich einen
geeigneten Nachweis über den Umzug (z.B. amtliche Meldebestätigung)
vorzulegen. Die monatlichen Entgelte werden bis zum Wirksamwerden
der Kündigung weiter berechnet.
Die Gesellschaft ist berechtigt, für die durch den Umzug entstandenen
Aufwendungen ein Entgelt gemäß Preisliste zu verlangen, welches aber
nicht höher sein darf als das für einen entsprechenden Neuanschluss.
Quelle: https://www.pyur.com/content/dam/pyur/d ... pe-b2c.pdf

Also:
- Kündigung schreiben
- Nachweis des Umzuges als Kopie nachreichen
- SEPA widerrufen
...
- um neuen Anschluss kümmern

Re: Kündigung

Verfasst: Mi 13. Apr 2022, 07:51
von Zyona
Das ist so nicht ganz richtig.
In der neuen Wohnung hat man Zugang zu PŸUR und somit läuft der Vertrag weiter.

Ich habe es aber trotzdem geschafft, Vertrag ist gekündigt :)