Wem gehört eigentlich die Fritz 6660? - Und noch eine weitere Frage

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Artoo2
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Wem gehört eigentlich die Fritz 6660? - Und noch eine weitere Frage

Beitrag von Artoo2 » Sa 23. Jul 2022, 17:35

Hallochen in die Runde,

seit April bin ich Kunde bei Pyur und habe dazu eine FritzBox 6660 bekommen.
Bis jetzt läuft auch alles bestens!

Aber meine Frage ich jetzt (nur reine Neugier - keine Probleme!), wem gehört die Box eigentlich?
Hat Pyur mir diese geschenkt oder ist das ein Leihgerät? Nochmals: nur aus Neugier gefragt!

Und dann habe ich noch eine zweite Frage (gerade eingefallen ;) ):

Ist es möglich eine zweite Festnetzrufnummer zu bekommen? Wie viel kostet dies, wenn es möglich sein sollte?

-- Vielen Dank! --

Artoo
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Kasimir
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Re: Wem gehört eigentlich die Fritz 6660? - Und noch eine weitere Frage

Beitrag von Kasimir » Sa 23. Jul 2022, 17:54

das regeln die AGB
4. ENDGERÄTE
[...]
4.2 Soweit dem Kunden für die Dauer des Vertrages von der Gesellschaft ein Endgerät entgeltlich (Miete) oder unentgeltlich (Leihe) zur Nutzung überlassen wird, verbleibt es im Eigentum der Gesellschaft bzw. des Herstellers. Die Gesellschaft ist berechtigt Miet- oder Leihgeräte jederzeit auszutauschen, sofern hierfür wichtige und vertretbare Gründe (z.B. sicherheitsrelevante Aspekte bei den Endgeräten, Netzintegrität oder Einhaltung von Verschlüsselungsvorgaben) vorliegen.
[...]
4.6 Die Gesellschaft ist berechtigt, alle dem Kunden von der Gesellschaft überlassenen Endgeräte mittels automatisch über das Netz der Gesellschaft ausgesandter Softwareupdates zu aktualisieren. Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, technische Änderungen an diesen Endgeräten vorzunehmen, sofern sie unerheblich (z.B. Updates von Kanal-belegungslisten) oder technisch notwendig (Softwareupdates) sind.
4.7 Der Kunde ist verpflichtet,
· die ihm von der Gesellschaft zur Miete oder Leihe überlassenen Endgeräte pfleglich zu behandeln und weder Eingriffe in die installierten Anschlusskomponenten, die überlassenen Endgeräte noch die darin befindliche Software vorzunehmen oder vornehmen zu lassen und diese ausschließlich zum bestimmungsgemäßen Gebrauch einzusetzen;
· der Gesellschaft unverzüglich den Verlust oder den Diebstahl der ihm von der Gesellschaft überlassenen Endgeräte sowie den Verdacht eines Missbrauchs eines Endgerätes oder seiner Zugangsdaten (z.B. der persönlichen Geheimzahl (PIN) oder seines Passworts) durch Dritte mitzuteilen. Die Gesellschaft wird auf diese Mitteilung hin den Zugang zu der Vertragsleistung sperren; der Kunde erhält von der Gesellschaft Ersatz für die zum Bezug der Vertragsleistungen benötigten Informationen wie etwa PIN-Nummer oder Passwort und Endgeräte zu den Bedingungen der Preisliste. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind. In diesem Fall sind die tatsächlichen Kosten vom Kunden zu ersetzen;
· bei einer vom Kunden zu vertretenden Beschädigung oder dem Verlust eines Endgerätes der Gesellschaft Schadenersatz zu leisten;
· bei Beendigung des Vertrages die ihm zur Nutzung überlassenen Endgeräte an die von der Gesellschaft mitgeteilten Adresse auf seine Kosten und seine Gefahr zurückzusenden; die Adresse sowie eine Retourennummer werden dem Kunden rechtzeitig (z.B. in der Kündigungsbestätigung) mitgeteilt. Sendet der Kunde die ihm überlassenen Endgeräte trotz Mahnung nicht zurück, hat er Wertersatz zu leisten.
4.8 Sofern dem Kunden ein Endgerät entgeltlich zur Verfügung gestellt wird, sind § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BGB nicht anwendbar.
4.9. Die unaufgeforderte Rückgabe eines von der Gesellschaft bereitgestellten Endgerätes vor Ablauf der Vertragslaufzeit entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Entgelte.


https://www.pyur.com/privatkunden/Hilfe/Dokumente.html
Zusätzliche Rufnummer je Rufnummer einmalig 10 € und mtl. 1 €

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