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Gestattungsvertrag als PDF
Verfasst: Do 24. Sep 2015, 17:04
von Sep
Sehr geehrte Community,
ich habe eine Frage, vielleicht ist hier ein Vermieter bzw. Eigentümer. Meine Frage ist, hat jemand ein Gestattungsvertrag digitalisiert? Es kann ruhig anonymisiert sein, mich interessieren nur die Klauseln.
Ganz besonders interessiere ich mich für:
1. Gibt es bei TeleColumbus Gestattungsverträge Kick Back / Provisions Zahlungen an Hauseigentümer bzw. Vermieter für jeden Vertrag, der von den Mieter geschlossen wird.
2. Gibt es eine Klausel, die es dem Vermieter oder Eigentümer erschwert andere Internettechniken in Ihren Wohnungen anzubieten?
Wie z.B. bei Kabel BW
Der Vertragspartner darf Verträge mit dem gleichen Vertragsgegenstand wie der vorliegende, nur nach vorheriger Information und
Zustimmung von Kabel BW schließen
http://handybrueller.de/pdf/Gestattungsvertrag.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Re: Gestattungsvertrag als PDF
Verfasst: Do 24. Sep 2015, 20:05
von Jogibär
Zu deiner 2. Frage:
Ich sehe da keine Behinderung
anderer Techniken durch Kabel BW. Im Vertrag steht ganz deutlich:
Vertragsgegenstand: Der Vertragspartner gestattet Kabel BW die Vermarktung der oben aufgeführten Dienste in den in dieser Vereinbarung aufgeführten Objekten [...].
Diese Aussage bezieht sich auf die Vorbemerkung darüber, in der steht:
[...] Das Breitbandnetz bietet derzeit folgende Dienste: [...] Multimediale Dienste (z. B. Internet, Telefonie) auf Basis der Breitbandkabelinfrastruktur, sowie weitere über das Breitbandkabel mögliche Kommunikationsdienste.
Die von dir angeführte Klausel bezieht sich auf den "Vertragsgegenstand" und in der Folge auf diese Definition. Darin ist lediglich von Breitbandkabeltechnik die Rede. Die Telekomleitungen gelten doch aber nicht als Breitbandkabel. Insofern sehe ich dafür keine Behinderung und kann auch nicht glauben, dass das wettbewerbsrechtlich durchsetzbar wäre. Lediglich die direkte Konkurrenz beim BK hält man sich vom Leib.
Ich habe den Eindruck, du willst TC unbedingt einen Strick drehen, nur weil sie bei dir das Hausnetz nicht modernisieren (dürfen) und suchst dazu nun ein Haar in der Suppe. Findest du das nicht ein bisschen übertrieben?
Re: Gestattungsvertrag als PDF
Verfasst: Do 24. Sep 2015, 20:53
von dunkle_nacht
Jogibär hat geschrieben:Ich habe den Eindruck, du willst TC unbedingt einen Strick drehen, nur weil sie bei dir das Hausnetz nicht modernisieren (dürfen) und suchst dazu nun ein Haar in der Suppe. Findest du das nicht ein bisschen übertrieben?
Solche Leute hast du leider überall

Re: Gestattungsvertrag als PDF
Verfasst: Do 24. Sep 2015, 20:54
von Sep
ok, ich gebe zu, ich bin enttäuscht von TeleColumbus dort ein wenig, aber ich frage deshalb:
http://www.heise.de/ct/artikel/Die-Bremser-1102757.html
Re: Gestattungsvertrag als PDF
Verfasst: So 27. Sep 2015, 16:13
von Sep
Es gibt Exklusivklauseln:
Zitat vom Bundeskartellamt:
Exklusivitätsrechte
a.
Den Beteiligten wird auferlegt, bis zum 31. Januar 2012 hinsichtlich aller von ihnen abgeschlossenen Gestattungsverträge gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner den Verzicht auf sämtliche Exklusivitätsrechte zu erklären, die über das von ihnen zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen genutzte Koax-Hausverteilnetz hinausgehen. Der Verzicht auf die Exklusivitätsrechte hat zu erfolgen unter Verwendung des dieser Entscheidung als Anlage 4 beigefügten Musterschreibens.
b.
Die Freigabe ist dadurch auflösend bedingt, dass es die Beteiligten unterlassen, bis zum 31. Januar 2012 den Verzicht auf die vorstehend benannten Exklusivitätsrechte durch Platzierung eines deutlich erkennbaren Hinweises und Verlinkung des dieser Entscheidung als
Anlage 4 beigefügten Musterschreibens auf ihren jeweiligen Internet-Homepages öffentlich anzuzeigen. Die Beteiligten dürfen die Veröffentlichung zum 1. Januar 2014 beenden.
http://www.bundeskartellamt.de/SharedDo ... onFile&v=3
Re: Gestattungsvertrag als PDF
Verfasst: So 27. Sep 2015, 16:29
von Kabelglotzer
Geändert: Da ist doch TC nicht daran gebunden, oder?
Re: Gestattungsvertrag als PDF
Verfasst: So 27. Sep 2015, 17:13
von Sep
Kabelglotzer hat geschrieben:Da ist doch TC nicht daran gebunden.
Weißt du sicher, dass TC solche Exklusivklauseln nicht nutzt?
Re: Gestattungsvertrag als PDF
Verfasst: So 27. Sep 2015, 17:35
von Kabelglotzer
nein, muss ich zugeben. Das sollte auch eine Frage sein. Ich setzte mal nachträglich ein "?"
Re: Gestattungsvertrag als PDF
Verfasst: Mo 28. Sep 2015, 12:44
von Sep
Kabelglotzer hat geschrieben:Geändert: Da ist doch TC nicht daran gebunden, oder?
Im Prinzip nicht, aber die Fusion mit Primacom und Pepcom wird das Kartellamt bestimmt auch angucken und hoffentlich (falls Exklusivklauseln gibt) ebenfalls darauf pochen, dass die entfernt werden.
Re: Gestattungsvertrag als PDF
Verfasst: Mo 28. Sep 2015, 19:54
von Klee
Zusammenschluß von TC, Primacom und Pepcom ist nicht vom Kartellamt genehmigungspflichtig.
Re: Gestattungsvertrag als PDF
Verfasst: Mo 28. Sep 2015, 20:35
von Sep
Klee hat geschrieben:Zusammenschluß von TC, Primacom und Pepcom ist nicht vom Kartellamt genehmigungspflichtig.
Woher hast du diese Information?
Re: Gestattungsvertrag als PDF
Verfasst: Mo 28. Sep 2015, 21:12
von Klee
Sep hat geschrieben:Klee hat geschrieben:Zusammenschluß von TC, Primacom und Pepcom ist nicht vom Kartellamt genehmigungspflichtig.
Woher hast du diese Information?
Von Reuters zu Primacom und pepcom wird noch unproblematischer.
http://de.reuters.com/article/companies ... CX20150716
Re: Gestattungsvertrag als PDF
Verfasst: Mo 28. Sep 2015, 21:22
von Sep
Klee hat geschrieben:Sep hat geschrieben:Klee hat geschrieben:Zusammenschluß von TC, Primacom und Pepcom ist nicht vom Kartellamt genehmigungspflichtig.
Woher hast du diese Information?
Von Reuters zu Primacom und pepcom wird noch unproblematischer.
http://de.reuters.com/article/companies ... CX20150716
Hast du zufällig ein TC Gestattungsvertrag als PDF?
Aber ist egal, 2017 bin ich weg von TC und komplett bei der Telekom.
Re: Gestattungsvertrag als PDF
Verfasst: Mo 28. Sep 2015, 21:29
von Klee
Hatte bereits gesagt, dass ich bei einem Sub. in Arbeit stehe. Der arbeitet auch in Zukunft bei KNB und anderen Medienunternehmen.Gestattungsverträge sind keine offenen Briefe. Gehören nicht zur Diskussion in ein Forum.
Re: Gestattungsvertrag als PDF
Verfasst: Mo 28. Sep 2015, 21:45
von Alla
Zumal ein GV noch lange keine Aussage über alle GV gibt. Ausserdem würde der GV-Geber sich strafbar machen, wenn er das veröffentlichen würde. Da die Verträge auch recht individuell sind oder sein können, besteht dabei eben eine gewisse Gefahr.
Exclusivklauseln wird es bei TC sicher in ganz seltenen Ausnahmefällen auch geben, sind aber eigentlich nicht die Regel. Vor allem nicht im Bezug auf andere Technologien wie DSL, sondern nur auf andere Kabelnetz-Betreiber
Und das Kartellamt wird nicht tätig weil das Volumen zu gering ist. Hat zumindest der Chef so gesagt.
Re: Gestattungsvertrag als PDF
Verfasst: Mo 28. Sep 2015, 21:56
von Sep
Klee hat geschrieben:Hatte bereits gesagt, dass ich bei einem Sub. in Arbeit stehe. Der arbeitet auch in Zukunft bei KNB und anderen Medienunternehmen.Gestattungsverträge sind keine offenen Briefe. Gehören nicht zur Diskussion in ein Forum.
Dann hoffe ich die WG Aufbau schießt sich mit den Gestattungsverträgen mit Vodafone nicht ins Bein, denn ab 2018 ist in Dresden Striesen schluß mit DSL, Telekom plant den Rückbau des DSL Netzes. FTTH soll es ersetzen.
Re: Gestattungsvertrag als PDF
Verfasst: Mi 30. Sep 2015, 08:46
von tom
Jogibär hat geschrieben:Zu deiner 2. Frage:
Ich sehe da keine Behinderung
anderer Techniken durch Kabel BW. Im Vertrag steht ganz deutlich:
Vertragsgegenstand: Der Vertragspartner gestattet Kabel BW die Vermarktung der oben aufgeführten Dienste in den in dieser Vereinbarung aufgeführten Objekten [...].
Hast du auch das "Kleingedruckte" gelesen?
§1 Gestattung
[...]
4. Der Vertragspartner darf Verträge mit dem gleichen Vertragsgegenstand wie der vorliegende, nur nach vorheriger Information und Zustimmung von Kabel BW schließen.
Die aufgeführten Dienste im Vertragsgegenstand sind:
- TV- und Hörfunkprogramme
- Multimedia Dienste (z.B. Internet, Telefonie) auf Basis der Breitbandkabelinfrastruktur, sowie weitere über das Breitbandkabel mögliche Kommunikationsdienste
Zum einen gibt es für den Begriff Breitbandkabel keine Definition. Auch Kupfer -oder Glasfasernetze kann man als Breitbandkabel bezeichnen. Damit ist jedes Konkurrenznetz betroffen.
Zum anderen wird allgemein von TV, Hörfunk und Multimediadiensten gesprochen. Es betrifft also auch alle Konkurrenten ohne eigenes Netz.
Man bindet sich an diesen einen Anbieter. Wenn man das Haus noch mit einer Alternative versorgen möchte, braucht man erst die Erlaubnis von Kabel BW.
Das einzige Schlupfloch für ein Konkurrenznetz ist eine kabellose Verbindung wie LTE, Satellit, Laserlink oder Richtfunk. Wobei hier dann aber auch wieder Punkt 2 der aufgefürhten Dienste greift: Multimedia Dienste (z.B. Internet, Telefonie). Also hat man dann zwar ein Konkurrenznetz muss aber Kabel BW fragen ob man die darüber angebotenen Dienste nutzen darf.
Re: Gestattungsvertrag als PDF
Verfasst: Mi 30. Sep 2015, 09:23
von Kabelglotzer
Klee hat geschrieben:Hatte bereits gesagt, dass ich bei einem Sub. in Arbeit stehe. Der arbeitet auch in Zukunft bei KNB und anderen Medienunternehmen.Gestattungsverträge sind keine offenen Briefe. Gehören nicht zur Diskussion in ein Forum.
Du hast Recht #Klee
Re: Gestattungsvertrag als PDF
Verfasst: Mi 30. Sep 2015, 19:02
von Jogibär
@Tom
Ja, ich habe das Kleingedruckte gelesen und bin sogar darauf eingegangen:
[...] Das Breitbandnetz bietet derzeit folgende Dienste: [...] Multimediale Dienste (z. B. Internet, Telefonie) auf Basis der Breitbandkabelinfrastruktur, sowie weitere über das Breitbandkabel mögliche Kommunikationsdienste.
Der "Vertragsgegenstand" bezieht sich auf ebendiese Definition der Dienste und da ist immer die Rede von einer Breitbandkabelinfrastruktur. Es ist nicht die Rede von einem Breitbandanschluss sondern von einem Breitband
kabel. Im Zusammenhang mit einem
Kabelnetzbetreiber, der seine Dienste auf Grundlage eines
Koaxialkabels zum Kunden bringt, sehe ich eine eindeutige Unterscheidung zu anderen Technologien wie FTTH.
Ich bin daher der Meinung, dass diese Klausel in dem gezeigten Gestattungsvertrag lediglich weitere Anbieter von Koaxialkabelanschlüssen, also klassische Kabelnetzbetreiber à la KD, TC verhindern kann, aber nicht komplett andere Technologien.
Ich stimme dir jedoch zu, dass es hier an einer klaren Definition bzw. einer Richtigstellung seitens des Bundeskartellamtes oder der Bundesnetzagentur mangelt. Da müsste, gerade auch vor dem Hintergrund des von der Politik gewünschten Breitbandausbaus, eine Rechtssicherheit hergestellt werden.