Welcher Versorger habt Ihr ?

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aleo987
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Welcher Versorger habt Ihr ?

Beitrag von aleo987 » Mo 12. Feb 2024, 17:03

Welcher Versorger habt Ihr an eurer Wohnungen dann? dürftet euch alleine entscheide?

aleo987
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Re: Welcher Versorger habt Ihr ?

Beitrag von aleo987 » Mo 12. Feb 2024, 17:09

Ich kann Informationen über die ha.ge.we Hagen teilen. "ha.ge.we" steht für Hagener Gemeinnützige Wohnungs GmbH, ein Unternehmen, das Wohnungen in Hagen bereitstellt. Die Tele Columbus Gruppe agiert seit 2018 unter dem Namen PŸUR und kann auf eine Erfahrung von 25 Jahren zurückblicken. Als einer der größten Glasfasernetzbetreiber in Deutschland versorgt PŸUR mehr als 3 Millionen Haushalte.

Es ist erwähnenswert, dass alle Mieterinnen und Mieter der ha.ge.we automatisch Fernsehen von PŸUR über ihre Miete beziehen.
https://hagewe.com/
Zuletzt geändert von aleo987 am Do 29. Feb 2024, 09:58, insgesamt 1-mal geändert.

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mephistopheles
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Re: Welcher Versorger habt Ihr ?

Beitrag von mephistopheles » Mo 12. Feb 2024, 17:42

aleo987 hat geschrieben:
Mo 12. Feb 2024, 17:09
Es ist erwähnenswert, dass alle Mieterinnen und Mieter der ha.ge.we automatisch Fernsehen von PŸUR über ihre Miete beziehen.
Die Abrechnung erfolgt über die Miet-Nebenkosten - um das mal richtig zu stellen - ABER: am 01.Juli 2024 ist Schluss damit.
Da muss jeder Mieter, auch die Mieterinnen, einen Vertrag für die TV-Versorgung selber abschliessen .... oder die Glotze bleibt dunkel.

Und dann solltest du mal die von dir beworbene WebSite der ha.ge.we mal selber aufsuchen. Dort steht zu lesen:
HGW.jpg

Kabeljunkie
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Re: Welcher Versorger habt Ihr ?

Beitrag von Kabeljunkie » Do 15. Feb 2024, 05:19

mephistopheles hat geschrieben:
Mo 12. Feb 2024, 17:42
Die Abrechnung erfolgt über die Miet-Nebenkosten - um das mal richtig zu stellen - ABER: am 01.Juli 2024 ist Schluss damit.
Da muss jeder Mieter, auch die Mieterinnen, einen Vertrag für die TV-Versorgung selber abschliessen .... oder die Glotze bleibt dunkel.
Die pauschale Aussage des Vermieters, dass ab 01.07.2024 eine TV-Versorgung über ein Sammelinkasso nicht mehr möglich sei, ist falsch. So steht das auch nicht im Gesetz. Es ist auch in Zukunft nicht verboten, dass beispielsweise Wohnungseigentümergemeinschaften das Sammelinkasso durch den Kabelnetzanbieter fortsetzen. Die Gebühren für den Kabelanschluss sind beim Sammelinkasso i.d.R. deutlich niedriger als beim Einzelinkasso.

Richtig ist vielmehr, dass der Vermieter diese Gebühren nicht mehr im Rahmen der Mietnebenkosten pauschal an den Mieter weiter belasten darf, sondern diese dann grundsätzlich selbst zu zahlen hat. Hat der Mieter selbst jedoch Interesse daran, diese Dienste auch zukünftig zu nutzen, kann er mit dem Vermieter nach dem Prinzip Geld gegen Leistung durchaus eine individuelle Vereinbarung treffen. Der Mieter würde dann weiterhin von den niedrigeren Grundgebühren aus dem Sammelinkasso profitieren. Alternativ könnte der Vermieter dem Mieter die Leistung auch unentgeltlich zukommen lassen. In beiden Fällen muss der Mieter selbst keinen Einzelvertrag über die TV-Versorgung abschließen, so dass hier die Glotze nicht dunkel bleibt.

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