Seite 1 von 1

ZAK entscheidet über Beschwerde von WeltN24

Verfasst: Do 4. Feb 2016, 12:16
von Kabelglotzer

Re: ZAK entscheidet über Beschwerde von WeltN24

Verfasst: Do 4. Feb 2016, 12:38
von Mr.Charly
N24 ist doch schon ewig in SD Qualität im Kabelnetz von TC. Oder will TC noch nachträglich Einspeiß Gebühren?

Re: ZAK entscheidet über Beschwerde von WeltN24

Verfasst: Do 4. Feb 2016, 12:55
von Klee
Vielleicht wollte TC nun endlich HD bei N24 in Angriff nehmen und hat dafür Einspeisegebühren eingefordert. Nachträgliche Gebühreneinforderung für SD ist eher unwahrscheinlich, aber für weitere Sendung in SD nur denkbar, wenn Einspeiseverträge am Auslaufen waren. Ein gutes Urteil des ZAK.

Re: ZAK entscheidet über Beschwerde von WeltN24

Verfasst: Do 4. Feb 2016, 16:59
von Mr.Charly
Klee hat geschrieben:Vielleicht wollte TC nun endlich HD bei N24 in Angriff nehmen und hat dafür Einspeisegebühren eingefordert. Nachträgliche Gebühreneinforderung für SD ist eher unwahrscheinlich, aber für weitere Sendung in SD nur denkbar, wenn Einspeiseverträge am Auslaufen waren. Ein gutes Urteil des ZAK.
Muss die Einspeisung von N24 HD nicht von M7Deutschland kommen?

Re: ZAK entscheidet über Beschwerde von WeltN24

Verfasst: Do 4. Feb 2016, 17:16
von Kabelglotzer
Lieferung und Einspeisung sind ein unterschiedliches Ding. M7 Ist ein Dienstleister für Kabelnetzbetreiber.

Re: ZAK entscheidet über Beschwerde von WeltN24

Verfasst: Do 4. Feb 2016, 18:43
von Klee
Ja, so ist es. M7 verhandelt für die KNB die Konditionen der von der Plattform gelieferten Sender. Aber N24 wird doch direkt von Astra durch TC übernommen, oder irre ich mich?. Also damit hier direkte Verhandlungen TC mit N24.
Wenn schon Probleme bei SD in den Verhandlungen aufgetaucht sind werden wir diesen Sender in HD bestimmt auf längere Zeit nicht zu Gesicht bekommen.

Re: ZAK entscheidet über Beschwerde von WeltN24

Verfasst: Do 4. Feb 2016, 20:41
von Kabelglotzer
N24 liefert nur Astra, aber TC speist ihn in das Kabelnetz ein, und somit könnte es dafür Geld verlangen.

Re: ZAK entscheidet über Beschwerde von WeltN24

Verfasst: Do 4. Feb 2016, 21:18
von Mr.Charly
Kabelglotzer hat geschrieben:N24 liefert nur Astra, aber TC speist ihn in das Kabelnetz ein, und somit könnte es dafür Geld verlangen.
Also will TC doch noch nachträglich Einspeiß Gebühren.

Re: ZAK entscheidet über Beschwerde von WeltN24

Verfasst: Fr 5. Feb 2016, 11:06
von Mr.Charly
ZAK: WeltN24 mit erfolgreicher Beschwerde gegen Tele Columbus

Kabelnetzbetreiber müssen alle Programmanbieter gleich behandeln. Das entschied die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten nach einer Beschwerde von WeltN24 gegen eine Entgeltforderung von Tele Columbus.

Zu Beginn des Jahres sorgte Tele Columbus beim Programmanbieter WeltN24 für Stirnrunzeln: Für die Verbreitung des Nachrichtensenders N24 in SD-Qualität in das Netz des Kabelanbieters sollte das Unternehmen plötzlich ein Enspeiseentgelt zahlen. Die Konkurrenten Phoenix und n-tv mussten diese Gebühr jedoch nicht zahlen. Dagegen legte WeltN24 bei der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalt Beschwerde ein und bekam nun Recht.

Nach Auffassung der ZAK muss ein Kabelnetzbetreiber Programmanbieter mit vergleichbaren Inhalten gleich behandeln. Eine Bevorzugung von Sendern wegen des gesetzlichen "Must-Cary-Status" wie beim öffentlich-rechtlichen Sender Phoenix oder aufgrund einer herausgehobenen Marktstellung wie bei n-tv sei mit den Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags nicht vereinbar, entschied die Kommission auf einer Sitzung am Dienstag.

Da im Rundfunkstaatsvertrag geregelt ist, dass Programmanbieter in Bezug auf Tarife und Entgelte gleich zu behandeln sind, müsse Tele Columbus nun Abhilfe schaffen. Heißt: Entweder muss WeltN24 kein Entgelt mehr bezahlen oder die anderen Anbieter werden ebenfalls zur Kasse gebeten. Was auch der ZAK-Vorsitzende Siegfried Schneider betont: "Es ist allen Kabelnetzbetreibern frei gestellt, Entgelte für ihre Verbreitungsleistungen zu verlangen. Diese Entgelte müssen jedoch für alle Anbieter gelten." Dem Kabelnetzanbieter wurde eine Frist von einem Monat zur Behebung des Problems eingeräumt. Quelle: http://www.digitalfernsehen.de/ZAK-Welt ... 592.0.html