Komplettausfall seit 6 Wochen, 10435 Mitte Berlin
Verfasst: Fr 16. Okt 2026, 12:34
Seit dem 9. September 2026 ist unser Internetanschluss bei Pÿur (Tele Columbus AG) vollständig ausgefallen. Ich habe die Störung am 9.9.2026 gemeldet und stehe seitdem regelmäßig telefonisch mit dem Kundenservice in Kontakt, unter anderem am 10.9.2026, 11.9.2026, 22.9.2026, 29.9.2026, 6.10.2026, 12.10.2026 und 16.10.2026.
Jedes Mal wird mir entweder ein Rückruf durch einen Techniker zugesagt, oder man nennt mir einen Termin einige Tage später, bis zu dem die Störung behoben sein soll. Keine dieser Zusagen wurde eingehalten.
Laut Kundenservice betrifft die Störung ein größeres Gebiet.
Inzwischen sind sechs Wochen vergangen, und ich weiß noch immer nicht, worin das Problem genau besteht, welche Maßnahmen bisher ergriffen wurden und ab wann ich mich tatsächlich darauf verlassen kann, dass die Störung behoben ist.
Die Angaben im Störungsassistenten sind nicht nur sehr dürftig, sie stimmen auch nie mit dem überein, was mir die Mitarbeiter des Kundenservice sagen.
Zudem hat mir Pÿur zu keinem Zeitpunkt eine Ersatzlösung (z. B. einen mobilen Datenzugang) oder ein sonstiges Entgegenkommen angeboten.
Aus meiner Sicht verletzt Pÿur damit die Pflicht zur unverzüglichen Entstörung (§ 58 Abs. 1 TKG), die Pflicht, mich über die Maßnahmen und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Behebung zu informieren (§ 58 Abs. 2 TKG), sowie die Pflicht zur Entschädigung bei einer Störung von mehr als zwei Kalendertagen (§ 58 Abs. 3 TKG).
Jedes Mal wird mir entweder ein Rückruf durch einen Techniker zugesagt, oder man nennt mir einen Termin einige Tage später, bis zu dem die Störung behoben sein soll. Keine dieser Zusagen wurde eingehalten.
Laut Kundenservice betrifft die Störung ein größeres Gebiet.
Inzwischen sind sechs Wochen vergangen, und ich weiß noch immer nicht, worin das Problem genau besteht, welche Maßnahmen bisher ergriffen wurden und ab wann ich mich tatsächlich darauf verlassen kann, dass die Störung behoben ist.
Die Angaben im Störungsassistenten sind nicht nur sehr dürftig, sie stimmen auch nie mit dem überein, was mir die Mitarbeiter des Kundenservice sagen.
Zudem hat mir Pÿur zu keinem Zeitpunkt eine Ersatzlösung (z. B. einen mobilen Datenzugang) oder ein sonstiges Entgegenkommen angeboten.
Aus meiner Sicht verletzt Pÿur damit die Pflicht zur unverzüglichen Entstörung (§ 58 Abs. 1 TKG), die Pflicht, mich über die Maßnahmen und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Behebung zu informieren (§ 58 Abs. 2 TKG), sowie die Pflicht zur Entschädigung bei einer Störung von mehr als zwei Kalendertagen (§ 58 Abs. 3 TKG).