Hallo,
erste Frage nach welchen AGB´s gelten für mich die Bedingungen? Habe meinen Vetrag im Oktober 2015 zum 1.11. abgeschlossen.
zweitens:
vor einer Woche stand auf der Website zum Sonderkündigungsrecht noch, das eine Kopie des Mietvertrages reicht, nun steht da nur noch Meldebescheinigung. Die bekommt man aber erst ab Tag des Umzugs. Können sie denn einfach so ihre Anforderungen ändern? Ich mein wenn ich eben nicht nocmal nachgeschaut hätte......
In den neuen AGB´s steht was von
"....oder eine Bestätigung des neuen Vermieters mit vollständigem Namen und Anschrift über den Nutzungsbeginn des neuen Hauptwohnsitzes"
was ist denn damit gemeint? Reicht die Kopie des Mietvertrages?
Auf jedenfall ziehe ich am 30.3.2017 aus und würde gern jetzt noch die Sonderkündigung einreichen, welchen Nachweis muss ich denn nun mitschicken damit ich auch ab April keine Leistungen mehr an Telecolumbus abdrucken muss?
Ich finde den Text in den AGB´s auch nicht sehr verständlich §8.3
vll. kann den jemand in verständlich mal für mich aufschlüsseln
Vielen Dank schonmal für hilfreiche Antworten.
Sonderkündigungsrecht wegen Umzug
Re: Sonderkündigungsrecht wegen Umzug
Kündigung am besten jetzt, kopierten Mietvertrag mit schicken. Wenn du ne Forderung für nen Nachweis bekommst, dann reichst du die meldebeschrinigung nach und der Vertrag wird rückwirkend gekündigt.
Wichtig ist nur, schriftlich min. 3 Monate vor Umzug zu melden.
Wichtig ist natürlich auch eine nicht-versorgung am neuen Wohnort, sonst hast du kein Kündigungsrecht.
Wichtig ist nur, schriftlich min. 3 Monate vor Umzug zu melden.
Wichtig ist natürlich auch eine nicht-versorgung am neuen Wohnort, sonst hast du kein Kündigungsrecht.
Re: Sonderkündigungsrecht wegen Umzug
da ich auch umziehe und das schon zum 1.3.2017, habe ich angerufen und der herr am telefon meinte , das ich am besten jetzt ein umzugskündigungsschreiben zusenden soll und den gültigen, von allen parteien unterschriebenen, mietvertrag dann nachreichen soll, damit ich zum 31.3 kündigen kann.
ich denke das diese meldebescheinigung nicht nötig ist, aber falls du doch noch nachprüfen willst ob er notwenig ist, einfach nochmal anrufen.
ich finde es krass das es eine kündigungsfrist von 3 monaten beim umzug gibt. :/
also 1 monat doppelt zahlen.
das postive daran ist aber das mir der neue provider eine avm cable 6590 bereitstellt, was telecolumbus bist jetzt noch nicht geschissen bekommen hat
viel spass noch bei TC
ich denke das diese meldebescheinigung nicht nötig ist, aber falls du doch noch nachprüfen willst ob er notwenig ist, einfach nochmal anrufen.
ich finde es krass das es eine kündigungsfrist von 3 monaten beim umzug gibt. :/
also 1 monat doppelt zahlen.
das postive daran ist aber das mir der neue provider eine avm cable 6590 bereitstellt, was telecolumbus bist jetzt noch nicht geschissen bekommen hat
viel spass noch bei TC
Re: Sonderkündigungsrecht wegen Umzug
Bitte? Wie lange ist denn die Kündigungsfrist bei deiner Wohnung gewesen? Wenn du da der neuen Wohnung zusagst, ohne die alte rechtzeitig zu kündigen, dann zahlst du auch doppelt Miete. Das dürfte deutlich mehr sein, als 30-50 Euro bei TC.akadawa hat geschrieben:ich finde es krass das es eine kündigungsfrist von 3 monaten beim umzug gibt. :/
also 1 monat doppelt zahlen.
Und: Ist an deinem neuen Wohnort TC nicht verfügbar?
Na, da wäre ich mal gespannt. AVM hat immer noch nicht bekannt gegeben, wann das Modell überhaupt verfügbar sein wird.das postive daran ist aber das mir der neue provider eine avm cable 6590 bereitstellt, [...]