Zitat aus dem Gesetz:
"Um die Wahlfreiheit der Endkunden auch in der Praxis abzusichern, werden außerdem bußgeldbewehrte Informationspflichten für die Netzbetreiber aufgenommen."
Dies bedeutet , dass die BNA Bußgelder aussprechen wird wenn die KNB ihren Pflichten nicht nachkommen.
Ich verweise auch noch einmal auf die Richtlinie 2008/63/EG. In der Regel werden die EU Richtlinien in Deutschland in DIN/EN umgesetzt. In den entsprechenden RFCs werden dann auch die Schnittstellen und Authentifizierungsverfahren beschrieben. Die KNB können also nicht machen was sie wollen.
Zwei Probleme sehe ich noch:
Die Formulierung dass die Zugangsdaten bei Vertragsabschluß übergeben werden müssen. Da könnten die KNB evtl. die Herausgabe während der MVL verweigern.
Die Gerätehersteller müssen natürlich ihre Firmware noch anpassen und die Boxen müssen die entsprechenden Konformitätsprüfungen durchlaufen.

