Routerzwang-Sammelthema

Fragen, Erfahrungen und technische Hilfe rund um den PŸUR-Internetzugang
berndione
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Re: Routerzwang-Sammelthema

Beitrag von berndione »

Nun, das ist die Sicht der KNB. Die Intention des Gesetzgebers ist die, dass der Kunde einen Router seiner Wahl anschließen kann. Und zwar ab 1. August. Der Kunde kann an die Dose anschließen was er will. Die KNB haben dort nichts zu verbieten. Und schon gar nicht müssen die Gerätehersteller ihre Router bei den KNB zertifizieren. Die KNB haben die Schnittstelle so offen zu legen und zu dokumentieren, dass die Gerätehersteller ihre Firmware entsprechend gestalten können.

Zitat aus dem Gesetz:

"Um die Wahlfreiheit der Endkunden auch in der Praxis abzusichern, werden außerdem bußgeldbewehrte Informationspflichten für die Netzbetreiber aufgenommen."

Dies bedeutet , dass die BNA Bußgelder aussprechen wird wenn die KNB ihren Pflichten nicht nachkommen.
Ich verweise auch noch einmal auf die Richtlinie 2008/63/EG. In der Regel werden die EU Richtlinien in Deutschland in DIN/EN umgesetzt. In den entsprechenden RFCs werden dann auch die Schnittstellen und Authentifizierungsverfahren beschrieben. Die KNB können also nicht machen was sie wollen.

Zwei Probleme sehe ich noch:

Die Formulierung dass die Zugangsdaten bei Vertragsabschluß übergeben werden müssen. Da könnten die KNB evtl. die Herausgabe während der MVL verweigern.
Die Gerätehersteller müssen natürlich ihre Firmware noch anpassen und die Boxen müssen die entsprechenden Konformitätsprüfungen durchlaufen.

:lol: Auf jeden Fall: Es wird spannend. :lol:
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PŸUR
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von PŸUR »

Hallo berndione, schau doch mal ob du bei PŸUR Internet oder Gigabit Internet fündig wirst.

oschn
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Re: Routerzwang-Sammelthema

Beitrag von oschn »

Aaaalso, im Moment sieht es so aus, als nutzen die Kabelnetzbetreiber die Übergangsfrist nicht dazu, die technische Machbarkeit sicherzustellen, sondern nach juristischen Schlupflöchern zu suchen. Es spräche ja nichts dagegen, die freie Routerwahl jetzt schon zu ermöglichen. Aber man möchte das halt nicht, warum auch immer.

Ferner sieht es im Moment so aus, dass wirklich nur Neukunden die Zugangsdaten ausgehändigt bekommen. Das lässt sich zum einen aus der Formulierung ableiten, zum anderen dürfte es aber auch mit Bestandsschutz für die Anbieter erklärbar sein.

Weiterhin versuchen die Kabelanbieter momentan, eine Zertifizierung von Geräten zu verlangen. Das könnte für viele Hersteller eine beträchtliche Zugangshürde werden. Aber AVM wird diese höchstwahrscheinlich nehmen.

Und zusätzlich versucht zumindest Unitymedia seine Kunden durch ihr Community-WLAN an den Zwangsrouter zu binden. Da steht als erweiterte Bedingung für die Option die Nutzung eines bereitgestellten Routers. Leider habe ich nicht mehr im Kopf, ob TC sowas ähnliches geschrieben hat. Damit wäre dann die freie Routerwahl für alle Community-WLAN-Nutzer nämlich auch erstmal vom Tisch.
berndione
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Re: Routerzwang-Sammelthema

Beitrag von berndione »

Wir müssen uns halt überraschen lassen. Und bei mir steht ja auch 1un1 als Alternative zur Verfügung.
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sponspob
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Re: Routerzwang-Sammelthema

Beitrag von sponspob »

Die Zeit rennt aber auch dahin und im nu ist es August

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keks
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Re: Routerzwang-Sammelthema

Beitrag von keks »

ich bin mal gespannt was zurück kommt... :lol:
Sehr geehrte Damen und Herren,


aufgrund des FTEG-Gesetzesentwurfes (siehe Anhang -> http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/media/391 ... 140647.pdf), welcher am 29.01.2016 vom Bundesrat beschlossen wurde und am 01.08.2016 als gültiges Gesetz in Kraft tritt, wünsche ich dass Sie die notwendigen Voraussetzungen schaffen, damit ich ab dem 01.08.2016 nicht mehr auf Ihr geliefertes Gerät (Model:CH7485E) angewiesen bin.

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung sowie die notwendigen Daten und das Rücksendeetikett für das Modem zu.
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
mir ist klar, dass ich den TC-Router nicht durch meine FritzBox ersetzen kann.
Trotzdem kann man den Leuten mal auf den Schlips treten und daran erinnern, dass ich als Endverbraucher auch Rechte habe...
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sponspob
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Re: Routerzwang-Sammelthema

Beitrag von sponspob »

Lass uns wissen was dabei rum kommt.
Heute kam auch ne Meldung das mit den Wegfall der Störerhaftung. Unitymedia mal ungefragt die Zwangsrouter per update auf der 2. Gast Wlanebne mal einfach für alle geöffnet hat. Ohne die Kunden zu informieren

http://focus.de/5521976

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Re: Routerzwang-Sammelthema

Beitrag von oschn »

Das ist aber nur so ein Community-WLAN wie bei TC. Das hat mit der Störerhaftung nix zu tun und war auch niemals davon betroffen, da eine Verbindung zum Community-WLAN immer mit persönlichen Zugangsdaten erfolgt.
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Re: Routerzwang-Sammelthema

Beitrag von keks »

na hallo, die Mädels sind aber heute flott - hab schon ne antwort bekommen.

Nunja, Fakt ist schonmal Model "CH7485E" ist KEIN reines Modem... ob ich die Router-Kiste gegen ein reines Modem getauscht bekomme? Das würde mir derzeit auch erstmal helfen... aber ich finds grundsätzlich schön wie sich TC bei dem Thema aus der Affäre zieht... :P

Sehr geehrter Herr keks,

vielen Dank für Ihre Mail.

Sie geben an das der Bundesrat den Gesetzesentwurf für die Abschaffung des Routerzwangs verabschiedet hat und das dieses im August in Kraft tritt. Sie bitten daher um die Zugangsdaten für das Kabelnetz damit Sie nicht mehr auf unser Compal angewiesen sind.

Ihr Anliegen haben wir selbstverständlich geprüft. Hierzu haben wir folgende Informationen für Sie: Wir bieten schon jetzt Routerfreiheit an denn von uns bekommen die Kunden nur ein einfaches Kabelmodem zur Verfügung gestellt.

An dieses Modem kann der Kunde jeden Router anschließen den er möchte. Das Kabelmodem ist allerdings zwangsläufig notwendig da es im Kabelnetz der definierte Netzabschlusspunkt ist und zur Kommunikation zwischen der Zentralen Netzeinheit und dem einzelnen Kunden benötigt wird.

Unser Modem hat den Industriestandard DOCSIS und ist dem entsprechend kein Endgerät sondern der Netzabschlusspunkt.

Wir können daher keine Daten zur Verfügung stellen. Wir hoffen das wir Ihr Anliegen lösen konnten und wünschen eine entspannte Woche.

Ein Hinweis: Bitte lassen Sie bei weiteren Fragen zu diesem Thema die mitgeschickte Vorgangsnummer im Betreff und die bisherige Korrespondenz in der E-Mail stehen - so haben Sie und wir immer alles Wichtige zu unserem Kontakt auf einen Blick. Bitte stellen Sie sicher, dass aus Ihrer E-Mail Ihre Kunden- und/oder Vertragsnummer hervorgeht.

Haben Sie noch Fragen? Sie erreichen unseren Kundenservice täglich von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr unter der unten genannten Telefonnummer.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kundenservice
Meine Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

>> Wir bieten schon jetzt Routerfreiheit an denn von uns bekommen die Kunden nur ein einfaches Kabelmodem zur Verfügung gestellt.

Das ist so nicht ganz richtig. Als Modem bezeichnet man in der Regel eine Gerätschaft die lediglich die Datensignale moduliert / demoduliert und nicht mehr als 2 Anschlüsse besitzt.
Ihr geliefertes Gerät Modell CH7485E besitzt darüber hinaus mehrere Gigabit-Ports, TAE-Buchsen und einen USB-Anschluss und eine Weboberfläche. Daher kann man hier nicht mehr von einem Modem sprechen.
Das Gerät ist ein vollumfänglicher Router!
Auch im Handbuch ist nicht von einem KabelMODEM sondern von einem Kabelrouter die Rede: https://www.telecolumbus.de/uploads/tx_ ... 015-04.pdf

Natürlich kann ich an jeden Router nochmal einen Router anschließen, dies lässt sich bis ins unendliche kaskadieren.
Problematisch für mich ist, dass ich gerne die VPN-Funktionaltität meiner Fritz-Box nutzen möchte was mir bisher durch das Gerät nicht möglich ist.

Wenn Sie mir das gelieferte Gerät gegen ein reines Kabelmodem tauschen könnten, wäre mir daher schon sehr geholfen und das Thema vom Tisch.


Mit freundlichen Grüßen
Zuletzt geändert von keks am Do 12. Mai 2016, 19:27, insgesamt 1-mal geändert.
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sponspob
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Re: Routerzwang-Sammelthema

Beitrag von sponspob »

tolle Antwort,
sich mit den Gedöns, der Netzabschlußpunkt ist hinter dem Modem wieder rausreden, TC bietet volle Routerfreiheit schon lange .
Was ja schon oft genug diskutiert wurde was eben nun nicht so ist.
Dass wird wirklich noch interessant werden. Und wohl wieder mal ohne Klage gegen TC sonst ins nichts führen.
Die werden aufschub beantragen, es wird im Sande verlaufen und sich rein nichts ändern :oops:

du solltest darauf nun noch mal antworten und dass wie im Gesetz beschrieben erinnern. Mal sehen was dann für ne Antwort kommt oder auch keine mehr. :roll:
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Re: Routerzwang-Sammelthema

Beitrag von Klee »

Dass wird wirklich noch interessant werden.
Da hast Du den Punkt getroffen. Es ist eben alles nur eine Interpretationsfrage.
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Sep
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Re: Routerzwang-Sammelthema

Beitrag von Sep »

Das Einwahlsystem über DSL heißt PPPoE

Dies könnten die Kabelanbieter auch anbieten.
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berndione
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Re: Routerzwang-Sammelthema

Beitrag von berndione »

Die KNB haben halt eine eigene Sicht auf das Problem. Damit werden sie aber nicht durchkommen. Wo der Netzabschlußpunkt ist ist eben keine Interpretationsfrage.

So heißt es im Gesetz:
Dieser Zugangspunkt ist ein passiver Netzabschlußpunkt. Das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlußpunkt.

Und dann werfen wir noch einen Blick in die dazugehörige EU Richtlinie. Dort ist definiert was ein passiver Netzabschluß nicht beinhalten darf:
Ein dazwischengeschaltetes Gerät darf keine Verstärkerwirkung, Steuerungsfunktion auf Protokollebene oder eigene Energieaufnahme
aufweisen.

Damit gehört ein Modem definitiv nicht zum passiven Netzabschlußpunkt.
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sponspob
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Re: Routerzwang-Sammelthema

Beitrag von sponspob »

Jo
du hast es genau so wiedergeben . Wie es eben ist. TC wird sich wie eine Schlange winden . Wir sind sowas von gespannt

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Re: Routerzwang-Sammelthema

Beitrag von Kabelglotzer »

So werden sich einige Kabelnetzbetreiber winden, nicht nur die TeleColumbus.
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Re: Routerzwang-Sammelthema

Beitrag von sponspob »

Ich werde die Tage auch mal eine anfrage starten und gleich auf den gesetzlichen text hinweisen. Auch wenn das ganze vergebene mühe ist.

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Re: Routerzwang-Sammelthema

Beitrag von Klee »

Kabelglotzer hat geschrieben:So werden sich einige Kabelnetzbetreiber winden, nicht nur die TeleColumbus.
Zumindest werden die KNB versuchen, noch "Zeit zu schinden". Mit Verzögerungstaktik bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen ist der Erfahrungsreichtum ja bereits gut ausgestattet.
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Re: Routerzwang-Sammelthema

Beitrag von berndione »

Mit der Kombination Thomson Modem und Fritzbox 4020 habe ich auch kein Problem. Nun ist die 4020 natürlich eine Einsteigerbox. Aber ich möchte mir keine DSL Box anschaffen nur um dort das DSL Modem totzulegen. Andererseits hätte ich schon gern eine etwas leistungsfähigere Fritzbox. Und da bietet sich nun einmal eine Kabelbox an. Und außerdem muß man TC auch zeigen das wir hier nicht in Timbuktu sondern in Deutschland sind. Und somit gelten auch die deutschen Gesetze für TC. Da es sich hier um Vertragsrecht handelt nehme ich an dass meine Rechtsschutzversicherung auch die Kosten für einen Rechtsstreit übernimmt.

Aber ich muß euch recht geben. Es bleibt spannend.
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Re: Routerzwang-Sammelthema

Beitrag von keks »

berndione hat geschrieben:Da es sich hier um Vertragsrecht handelt nehme ich an dass meine Rechtsschutzversicherung auch die Kosten für einen Rechtsstreit übernimmt.
Da musst du aber eine verdammt alte (und damit gute) Rechtsschutzversicherung haben.
In den meisten Fällen ist Urheberrecht und Vertragsrecht ausgeschlossen. leider... :cry:

Wenn mir TC den Tausch verweigert werd ich mal mit dem Passus von berndione kommen... mal schauen was se dazu sagen :lol:
Danke übrigens fürs genaue suchen des Textes ;)
berndione hat geschrieben: So heißt es im Gesetz:
Dieser Zugangspunkt ist ein passiver Netzabschlußpunkt. Das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlußpunkt.

Und dann werfen wir noch einen Blick in die dazugehörige EU Richtlinie. Dort ist definiert was ein passiver Netzabschluß nicht beinhalten darf:
Ein dazwischengeschaltetes Gerät darf keine Verstärkerwirkung, Steuerungsfunktion auf Protokollebene oder eigene Energieaufnahme
aufweisen.

Damit gehört ein Modem definitiv nicht zum passiven Netzabschlußpunkt.
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Re: Routerzwang-Sammelthema

Beitrag von berndione »

Advocard seit 1990. Vertragsrecht ist aber im Privatrecht eingeschlossen. Die meisten Streitfälle drehen sich ja um das Einhalten von Verträgen.
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Re: Routerzwang-Sammelthema

Beitrag von sponspob »

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Re: Routerzwang-Sammelthema

Beitrag von ledgori »

Guten Tag

Habe heute einen Anruf von TC bekommen, da ich meinen Anschluss Aufgrund einer Aussage der Technik gekündigt habe, das TC kein Interesse habe das Gesetz so umzusetzen, wie es gedacht ist sprich, das von TC vorgegebene Modem auch weiterhin bestehen bleibt.
Der um 9 Uhr eingegangene Anruf heute Morgen relativierte und entschuldigte sich für diese Aussage, es würde nicht stimmen. Derzeit sei unklar wann TC das Gesetz umsetzen könne, man ist unsicher ob man es pünktlich schaffen würde, die Vorgänge dafür seien sehr komplex.
Sehr wohl werde man das Gesetz vollständig umsetzen und sehr wohl soll jeder Kunde die volle Freiheit erhalten. Auch das Geräteangebot soll verbessert werden. Durch den Aufkauf von Primacom würde man auch bei TC Fritzboxen anbieten wollen.
Nebenbei hatte ich ein Thema angemerkt, das ich mein fehlendes Verständnis für die neuen Tarife ausgedrückt habe. Wie man in Zeiten von mehr Cloud-Diensten weniger Upload bereit stellen kann. Der Grund sei, das sich Kabelnetzbetreiber auf den Download priorisieren wollen und technisch ein mehr an Upload nicht Möglich sei. Auf der anderen Seite bietet man dafür mehrere hundertbitrige Leitungen zu verhältnismäßig günstigen Konditionen an.

Da ich den Thread hier schon länger unangemeldet verfolge und selber TC auf die Nerven mit dem Thema gegangen bin dachte ich, ich meld mich mal eben an und verkünde meinen Stand der Dinge zu dem Them.

Gruß, ledgori.
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Re: Routerzwang-Sammelthema

Beitrag von fungolfer »

Das ein mehr an Upload nicht möglich ist halte ich für ausgemachten Blödsinn. Erstens gibt es Tarife mit mehr Upload und dazu hatte mein bisheriger Anschluss auch noch ein Megabit mehr Upload. Ich denke eher, dass die Kapazitäten nicht ausreichen und deshalb verringert wurde, allerdings wird man das nicht kommunizieren...
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Re: Routerzwang-Sammelthema

Beitrag von berndione »

Die Politik schafft ja öfter mal Regelungen die von denen die sie umsetzen müssen einfach ignoriert werden. Das ist deshalb möglich weil es bei nicht einhalten keine Sanktionen gibt. (Siehe in Berlin die Mietpreisbremse.) Bei der Abschaffung des Routerzwanges ist das aber nicht so. Das Nichtumsetzen des Gesetzes ist ausdrücklich mit Bußgeld bewehrt. Es kann dann schnell teuer werden. Und einen Richter beeindruckt es in der Regel wenig wenn TC dann sagt: Tut uns leid, wir haben es einfach nicht geschafft.

PS: Meine 16MBit Download reichen mir eigentlich aus. Mich stört aber auch die geringe Uploadrate. Zum Jahresende läuft mein Vertrag aus. Wenn sich dann bei TC nichts getan hat werde ich wohl zu 1&1 wechseln.
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Re: Routerzwang-Sammelthema

Beitrag von berndione »

Ich habe gerade mit der techn. Hotline telefoniert. Nachdem ich die bekannte Argumentation ( Netzabschluß ist der Modemausgang, bei TC gab es noch nie einen Routerzwang) widerlegen konnte, gingen der Dame die Argumente aus und sie empfahl mir mein Anliegen schriftlich einzureichen. Das habe ich getan:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 01.08.2016 gelten die Bestimmungen des TK-Endgerätegesetzes zur sogenannten Routerfreiheit. Dies bedeutet, dass ich vom 1. August 2016 an Endgeräte meiner Wahl an jedem Festnetzanschluss einsetzen kann.
Telecolumbus argumentiert bisher, dass es keinen Roterzwang gibt. Bei TC kann jeder Router an das Modem angeschlossen werden.

Das Gesetz sagt dazu folgendes:

Dieser Zugangspunkt ist ein passiver Netzabschlußpunkt. Das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlußpunkt.

Die entsprechende EU Richtlinie definiert den Begriff passiver Netzabschlußpunkt genauer:

Ein dazwischen geschaltetes Gerät darf keine Verstärkerwirkung, Steuerungsfunktion auf Protokollebene oder eigene Energieaufnahme aufweisen.

Damit ist eindeutig definiert, dass das Modem nicht Bestandteil der Netzebene 4 ist. Das Netz von TC endet an der Antennendose. Dort kann der Endkunde ab 1.8.2016 ein Gerät seiner Wahl anschließen.

Aus dem oben genannten ergeben sich für mich folgende Fragen:

Wie wird TC das Gesetz umsetzen ?
Wann wird TC die erforderlichen Zugangsdaten bereitstellen ?
Wird TC selbst Kabelboxen der Firma AVM anbieten ?

Lassen Sie mich zum Abschluß noch einmal aus dem Gesetz zitieren:

Um die Wahlfreiheit der Endkunden auch in der Praxis abzusichern, werden außerdem bußgeldbewehrte Informationspflichten für die Netzbetreiber aufgenommen.


Mit freundlichen Grüßen



Nun warte ich gespannt auf die Antwort.
keks
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Re: Routerzwang-Sammelthema

Beitrag von keks »

Sehr geehrte Damen und Herren,

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

>> Wir bieten schon jetzt Routerfreiheit an denn von uns bekommen die Kunden nur ein einfaches Kabelmodem zur Verfügung gestellt.

Das ist so nicht ganz richtig. Als Modem bezeichnet man in der Regel eine Gerätschaft die lediglich die Datensignale moduliert / demoduliert und nicht mehr als 2 Anschlüsse besitzt.
Ihr geliefertes Gerät Modell CH7485E besitzt darüber hinaus mehrere Gigabit-Ports, TAE-Buchsen und einen USB-Anschluss und eine Weboberfläche. Daher kann man hier nicht mehr von einem Modem sprechen.
Das Gerät ist ein vollumfänglicher Router!
Auch im Handbuch ist nicht von einem KabelMODEM sondern von einem Kabelrouter die Rede: https://www.telecolumbus.de/uploads/tx_ ... 015-04.pdf

Natürlich kann ich an jeden Router nochmal einen Router anschließen, dies lässt sich bis ins unendliche kaskadieren.
Problematisch für mich ist, dass ich gerne die VPN-Funktionaltität meiner Fritz-Box nutzen möchte was mir bisher durch das Gerät nicht möglich ist.

Wenn Sie mir das gelieferte Gerät gegen ein reines Kabelmodem tauschen könnten, wäre mir daher schon sehr geholfen und das Thema vom Tisch.


Mit freundlichen Grüßen
[/quote]

Antwort von TC:
Sehr geehrter Herr keks,

vielen Dank für Ihre erneute E-Mail. Bitte entschuldigen Sie, dass wir Ihnen erst heute antworten. Aufgrund von hohem E-Mailaufkommen war uns dies leider nicht früher möglich.

Sie wünschen den Tausch gegen ein reines Modem Gerät. Dies ist leider nicht Möglich da wir Aktuell nur unser Voicemodem-Startset ED 3.0 WiFi CH7485E anbieten.

Gern jedoch können wir Ihnen unsere Modem Online Funktion dazu buchen. In dem Fall haben Sie dann die Möglichkeit, Ihren Router an unser Gerät anzuschließen.

Die Umbuchung ist selbstverständlich kostenfrei. Bitte geben Sie uns kurz Bescheid.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.
"Modem Online Funktion dazu buchen" - wenn ich sowas lese. Da wird dann also aus dem "tollen" Router ein dummes Modem gemacht. Na super. Kann ich dann noch das Telefon am Gerät nutzen?
Wird Zeit, das die mit AVM einen Vertrag aushandeln und dann orangene TC-Fritz(kabel)boxen an die Kunden verteilen, damit ist denke ich jedem geholfen...
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